Indexmiete

Wenn Ihre Miete an die Inflation gekoppelt ist

Prüfen Sie Ihre Mieterhöhung mit unserem Indexrechner

Eine Indexmietenvereinbarung bedeutet, dass die Miete an Erhöhungen der Lebenshaltungskosten angepasst wird. Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind daneben ausgeschlossen, ebenso „normale“ Modernisierungszuschläge. Dagegen kann eine Mieterhöhung für „bauliche Maßnahmen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat“, verlangt werden. Damit sind die baulichen Veränderungen gemeint, die dem Vermieter durch Gesetz oder Verfügung auferlegt werden, also z. B. der Einbau von Wohnungswasserzählern oder von Rauchmeldern.

Indexmiete in Hamburg

Wir schätzen, dass rund 15 Prozent der Mietverträge in Hamburg unter Vereinbarung eines Indexmietvertrages abgeschlossen sind.
Davon ausgehend müssen diese Haushalte aufgrund der sehr deutlichen Steigerung des Verbraucherpreisindexes in der letzten Zeit damit rechnen, dass ihre Vermieter unter Berufung auf den Vertrag eine Mietanpassung vornehmen.

Bisher gibt es keine Deckelung einer Indexmiete, dies stellt eine politische Forderung des Mietervereins zu Hamburg dar. Bis dahin bleibt Mieter:innen nur die rechtliche Überprüfung der mietvertraglichen Klausel sowie der Mieterhöhung selbst. Sobald sich der Index absenkt, bleibt es Mieter:innen unbenommen, eine entsprechende Anpassung der Miete zu verlangen.

Anhand unseres Indexrechners können Sie eine erste Prüfung Ihrer Mieterhöhung vornehmen. Dies ersetzt jedoch keine Rechtsberatung, daher empfehlen wir, unser Beratungsangebot zu nutzen.

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Das ist der Mieterverein Hamburg

Wir vertreten die Interessen von Hamburgs Mieter:innen

Der Mieterverein zu Hamburg ist mit 76.000 Mitgliedshaushalten der bei weitem größte Mieterverein der Hansestadt. Die Hauptaufgaben des Mietervereins zu Hamburg sind:

  • die Vertretung der wohnungspolitischen Belange der Hamburger Mieter:innen
  • die Interessenvertretung seiner Mitglieder in Miet- und Wohnungsangelegenheiten
  • das allgemeine Informieren der Mieter:innen zum Mieten und Wohnen in Hamburg

Dem einzelnen Mitglied stehen wir bei allen rechtlichen Fragen rund um die Mietwohnung mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung erfolgt durch Juristen, die auf das Mietrecht spezialisiert sind. Ergänzend sind alle Mitglieder durch eine Rechtsschutzversicherung für den Fall von Mietprozessen abgesichert.
Vorstandsvorsitzender ist Rechtsanwalt Dr. Rolf Bosse, der auch zugleich Geschäftsführer ist. Zudem gehört Dr. Rolf Bosse dem Beirat des Deutschen Mieterbundes an. Stellvertretende Vorsitzende ist Rechtsanwältin Marielle Eifler.

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