Newsletter 4/2026
Ausgabe April 2026
Liebe Leser:innen,
wie sehr Stress und Streit um das Zuhause Menschen belastet, erleben wir jeden Tag. Schon eine eigentlich wenig spektakuläre Angelegenheit wie eine fehlerhafte Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung kann unsere Mitglieder erheblich beschäftigen, ganz zu schweigen von Ereignissen, die das ganze Mietverhältnis bedrohen, etwa eine Eigenbedarfskündigung. Wenn Menschen unter Stress geraten, reagieren sie immer gleich. Der Körper setzt Hormone frei, die die Leistungsfähigkeit erhöhen sollen, um der gegebenen Bedrohung besser begegnen zu können. Die Evolution hat uns mit diesem Mechanismus ausgestattet in Jahrtausenden, in denen der Stress durch Feinde ausgelöst wurde, die nach unserem Leben trachteten. Darum haben wir biologisch gesehen nur drei mögliche Reaktionen auf Stress im Repertoire: Flucht, Angriff, Verstecken. Nichts davon taugt in unserer modernen Welt, wo nicht mehr der Säbelzahntiger vor der Tür steht, sondern der Brief vom Vermieter im Kasten liegt. Da sind Flucht, Angriff, Verstecken keine Option mehr, sondern Überlegen, Planen und Reagieren. Dinge, die unser Hirn fordern, nicht unsere Muskeln. Doch die Natur lenkt das Blut bei Stress raus aus dem Hirn und rein in die Muskeln. Es ist also nachvollziehbar, dass wir im Stress Dinge machen, die wir bereuen, wenn wir wieder zur Ruhe gekommen sind. Leute, die an unserer Haustür klingeln, nutzen das aus und verkaufen uns, was wir nicht brauchen. Zum Schutz davor gibt es den Haustürwiderruf.
Manche Vermieter nutzen die uns von der Evolution eingebauten Reflexe aus, indem sie uns unter Stress setzen, damit wir etwas tun, was wir eigentlich nicht müssen, nur, damit wir Ruhe haben. Eine Nachzahlung leisten aus einer falschen Heizkostenabrechnung, zum Beispiel. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Hausverwaltung Optima zahlreichen Mieter:innen über Monate hinweg immer wieder Mahnungen geschickt und durchblicken lassen, dass, wer nicht zahle, mit unangenehmen Folgen rechnen müsse. Dabei bestand für die Mahnung absolut kein Grund! Und weil die Hausverwaltung Optima kein Einzelfall ist, wo unzutreffende Mahnungen eingesetzt werden, um unberechtigte Forderungen durchzusetzen, haben wir die Hausverwaltung auf Unterlassung dieser Geschäftspraxis verklagt. Natürlich sieht die Hausverwaltung den Fall ganz anders und findet nichts Verwerfliches an ihrem Verhalten. Nächste Woche ist die mündliche Verhandlung beim Landgericht Berlin. Wir sind gespannt.
Lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: Unser Rat zählt!
Ihr Dr. Rolf Bosse
Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg
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