#Mietertipps
03.08.2026

Mietertipp: Neuer Mietvertrag? Diese Punkte sollten Sie prüfen

Ein Mietvertrag sollte vor der Unterschrift sorgfältig geprüft werden, denn ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht gibt es nicht. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, wichtige Regelungen im Blick zu behalten und spätere Überraschungen zu vermeiden.

Ein Mietvertrag sollte niemals vorschnell unterschrieben werden. Nehmen Sie sich Zeit, alle Regelungen sorgfältig zu prüfen – denn ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht. Mit diesen Tipps vermeiden Sie spätere Überraschungen und starten gut vorbereitet ins neue Mietverhältnis:

  • Vertragsparteien prüfen: Achten Sie darauf, dass Name und Anschrift der Vermieterseite vollständig im Vertrag angegeben sind.
  • Mitgemietete Räume festhalten: Keller, Dachboden, Garage oder Stellplatz sollten eindeutig im Vertrag aufgeführt sein. Lassen Sie sich diese Räume vorab zeigen.
  • Gartennutzung regeln: Wird ein Garten mitvermietet, sollte Ihnen die alleinige Nutzung zugesichert werden. Klären Sie außerdem, wer für die Gartenpflege verantwortlich ist. Vorsicht bei größerem Baumbestand!
  • Mitbewohner:innen angeben: Ziehen weitere Personen ein – etwa in einer Wohngemeinschaft oder Lebensgemeinschaft –, sollte dies im Mietvertrag festgehalten werden.
  • Tierhaltung schriftlich vereinbaren: Für Hunde und Katzen ist in der Regel die Zustimmung der Vermieterseite erforderlich. Lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen. Kleintiere sind meist erlaubt.
  • Nebenkosten realistisch einschätzen: Rechnen Sie mit Nebenkosten von mindestens vier Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Kaution beachten: Sie darf maximal drei Nettokaltmieten betragen und kann in drei Raten gezahlt werden. Wird eine Kaution geleistet, darf grundsätzlich keine zusätzliche Bürgschaft verlangt werden.
  • Unzulässige Gebühren kennen: Maklerprovisionen und Gebühren für die Ausfertigung des Mietvertrags müssen Mieter:innen grundsätzlich nicht zahlen. Zu Unrecht gezahlte Beträge können innerhalb von drei Jahren zurückgefordert werden.

Vertrag prüfen lassen: Seriöse Vermieter:innen geben Ihnen ausreichend Zeit für die Prüfung. Nutzen Sie diese Möglichkeit und lassen Sie Ihren Mietvertrag vor der Unterschrift von den Jurist:innen des Mietervereins zu Hamburg prüfen

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