Newsletter 1/2026
Ausgabe Januar 2026
Liebe Leser:innen,
ich hoffe, Sie sind mittlerweile alle gut im neuen Jahr angekommen, und ich wünsche Ihnen für 2026 viel Glück und Gesundheit! Langweilig verspricht das Jahr nicht zu werden angesichts dessen, was auf der politischen Bühne schon wieder geboten wird. Im Schatten der Aufmerksamkeit, die wir der Erbschaftssteuer, der E-Auto-Prämie, sowie dem unausweichlichen Präsidenten der USA widmen, entwickelt sich die Mietrechtsreform. Derzeit durchaus verhalten, können wir dennoch darauf hoffen, dass schon bald ein paar ärgerliche Schlupflöcher geschlossen werden, die von unredlichen Vermietern benutzt werden, um die ortsübliche Miete zu überschreiten. Hierzu gehört das Vermieten von möbliertem Wohnraum und das Vermieten von Wohnraum für kurze Zeit.
Das sind natürlich Sachverhalte, die im Verhältnis wenige Mietverhältnisse betreffen. Dass es dennoch Regelungsbedarf gibt, zeigen andererseits die zahlreichen Anfragen betroffener Mieter:innen. In einem Umfeld, in dem Wohnraum immer knapper wird, dürfen diejenigen, die versuchen, aus der Not der Menschen Übergewinne zu erzielen, keine Möglichkeit dazu bekommen.
Weniger beachtet von der Öffentlichkeit gehen vielen Haushalten derzeit Mieterhöhungen auf Basis des neuen Hamburger Mietenspiegels zu. Dieser hatte, wie wir im vergangenen Mieterjournal berichtet haben, die Besonderheit, dass der für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einer Normalwohnung wichtige Mittelwert nach dem Median anstatt dem arithmetischen Mittel bestimmt wird. Dies hat zur Folge, dass der Mietenanstieg im Jahr 2025 deutlich moderater ausgefallen ist als in den Vorjahren. In zwölf Feldern kam es sogar zu einer Senkung des Mittelwertes. Eine Verschnaufpause für Mieter:innen, die nicht von Dauer sein wird, weil der Methodenwechsel im Jahr 2027 nicht zu einer erneuten Verlangsamung des Anstiegs der ortsüblichen Vergleichsmiete führen wird.
Und das ist kein Anlass, sich über geringere Mieten zu freuen. Denn die Mieterseite kann beim Absinken der Vergleichsmiete keine Senkung verlangen. Unverständlich daher, dass der Grundeigentümerverband von „Mietensenkung mit System“ spricht, von „spürbaren[n] Einbußen“ für Vermieter:innen. Wo, bitte, ist diese Einbuße? Vor allem, wenn im selben Beitrag des „Hamburger Grundeigentum“, Heft 01/2026, ausgeführt wird, dass die meisten Vermieter:innen gar keine Erhöhungen im laufenden Mietverhältnis vornähmen. Ohnehin seien die Mieten doch niedriger als der Mietenspiegel, was die „Hamburger Mietenstudie“ der Wohnungswirtschaft zeige. Es fällt mir schwer, diese Aussagen zusammenzubringen und überlasse es Ihnen, liebe Leser:innen, sich eine Meinung zur aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt zu bilden. Fest steht jedenfalls: Wir brauchen einander. Vermieter- und Mieter:innen sind durch langfristige Verträge miteinander verbunden und es muss und wird gelingen, diese gemeinsam zu gestalten – auch im Hinblick auf die Höhe der Miete.
Lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: UNSER RAT ZÄHLT!
Dr. Rolf Bosse
Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg
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