Wohnung nach Wasserschaden plötzlich unbewohnbar
Ab 10.000 Euro hörte die Freundlichkeit auf
Nach einem Wasserschaden eskaliert ein Streit über Mietminderung und Kosten. Mit Hilfe des Mietervereins setzt sich ein Paar durch.
In diesem Haus in Eimsbüttel erlebten Arne Peters und seine Partnerin einen heftigen Wasserschaden. Foto: Greulich
„Gesundheitsgefahr durch Schimmel“
Auf diese Erfahrung hätten Arne Peters (Name geändert) und seine Partnerin gerne verzichtet. Nach einem heftigen Wasserschaden war ihre Wohnung in Eimsbüttel über Nacht unbewohnbar geworden. Das Paar mietete auf eigene Kosten vorübergehend eine Ersatzwohnung an, weil ihnen die Vermieterin keine aus ihrem Bestand anbieten konnte, wie sie sagte. Im Gegenzug minderte Peters die Miete um hundert Prozent. „Uns war es wichtig, das Kostenrisiko für die Vermieterin möglichst gering zu halten, etwa im Vergleich zu teuren Hotelunterbringungen, und wir informierten sie transparent über unser Vorgehen“, sagt Peters. Im Verlauf der kommenden Monate opferten die Berufstätigen neben ihren Vollzeitjobs viel private Zeit, um den Schaden möglichst gering zu halten. Peters: „Das ging weit über unsere Pflichten als Mieter hinaus.“
Als der entstandene Schaden die Schwelle von 10.000 Euro überstieg, schlug die anfangs freundliche Vermieterin harte Töne an. Peters: „Die zuvor vorhandene Hilfsbereitschaft war wie weggeblasen.“ Offenbar hatte sie Schwierigkeiten, den Schaden von ihrer Versicherung erstattet zu bekommen. Sie behauptete, dass die Wohnung bewohnbar sei und wollte der Mieterseite keine Kosten erstatten. „Stattdessen ließ sie uns über eine Anwaltskanzlei auffordern, angebliche Mietrückstände von rund 8.000 Euro innerhalb von sieben Tagen zu begleichen“, sagt Peters. Insgesamt ging es damit plötzlich um über 20.000 Euro – verbunden mit einer drohenden Kündigung, falls sie nicht fristgerecht zahlen würden.
Besonders erschreckend war: Eine Raumluftmessung hatte eine erhebliche Gesundheitsgefahr in der Wohnung ergeben, in die das Paar nach Behebung der Wasserschäden zurückgekehrt war. Die Folge: Hautausschläge und allergische Reaktionen. „Trotzdem versuchte die Vermieterin, ihr wirtschaftliches Risiko auf uns abzuwälzen – offenbar auch auf Kosten unserer Gesundheit – und setzte dabei auf massiven Druck.“ Zum Glück hatten sich Peters und seine Partnerin frühzeitig an den Mieterverein gewandt, der ab diesem Punkt die gesamte Kommunikation übernahm. „Das war entscheidend.“ Das Paar ließ sich nicht einschüchtern und konnte im Ergebnis durchsetzen, dass die Vermieterseite die entstandenen Kosten übernahm – darunter Mietminderung, Ersatzunterkunft und Umzugskosten in Höhe von insgesamt über 20.000 Euro.
Und auch aus menschlicher Sicht war das Paar, das immer geglaubt hatte, ein gutes Verhältnis zu seiner Vermieterin zu haben, enttäuscht. „Sie ließ uns im Verlauf der Auseinandersetzung ausrichten, es sei nun ,genug geredet‘ worden und übergab alles an ihre Anwälte. Diese Reaktion hätten weder wir selbst noch andere Hausbewohner erwartet.“ Ab diesem Zeitpunkt war kein direkter Austausch mehr möglich. Das Paar hat den Mietvertrag inzwischen außerordentlich und fristlos gekündigt und eine neue, schimmelfreie Bleibe gefunden. „Die neue Wohnung gefällt uns sogar deutlich besser – Glück im Unglück sozusagen“, sagt Peters. Sich zu wehren findet Arne Peters wichtig. „In unserem Fall wäre der finanzielle und gesundheitliche Schaden sonst erheblich gewesen.“ Ein solches Verhalten der Vermieterseite dürfe nicht ohne Konsequenzen bleiben. Um sein Recht durchsetzen zu können, komme es entscheidend auf eine lückenlose Dokumentation der Schäden an. Zahlungen sollten – wenn überhaupt – nur unter Vorbehalt geleistet und entsprechend gekennzeichnet werden. Ob dem Paar darüber hinaus Schadensersatz für die gesundheitlichen Folgen zusteht, werden nun Gerichte klären.
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