Sieg im Schimmelprozess vor dem Landgericht
Schimmel, Streit und ein langes Ringen vor Gericht
Kämpferischer Einsatz zahlt sich aus: Mieterin siegt im Schimmelprozess – Landgericht verpflichtet Vermieter zur Mängelbeseitigung.


Sieg für eine kämpferische Mieterin
Als ihr Ehemann nach einem Schlaganfall in seinem Schlafzimmer mit Schimmel liegen musste, reichte es Barbara Herlin-Braczyk. Die agile Frau fuhr mit dem Fahrrad zum Büro ihrer Hausverwaltung Optima, das an der Alster liegt. Auf Anrufe und Briefe der Mieterin, den Schimmel zu beseitigen, hatte dort zuvor niemand reagiert. „Bei meinem Besuch sind sie dann auch noch frech geworden“, erinnert sich die heute 75-Jährige, und ihre Augen blitzen.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Mietervereins, bei dem sie Mitglied ist, rieten ihr zu klagen. „Meine Nachbarn aus der Straße sind in einer WhatsApp-Gruppe. Sie haben dieselben Probleme. Aber ich bin die Einzige, die vor Gericht gezogen ist“, so Herlin-Braczyk.
Die Rotklinkerhäuser in Barmbek-Süd wurden in der Nachkriegszeit schnell hochgezogen. Sie sind für heutige Verhältnisse schlecht isoliert. Einst gehörten sie der Versicherungsgesellschaft Allianz, nun dem dänischen Rentenfonds PFA Real Estate mit Sitz in Kopenhagen. Durch die neuen dreifach isolierten Kunststofffenster, die ihr Vermieter in der 44 Quadratmeter großen Wohnung einbauen ließ, verschlimmerte sich für Herlin-Braczyk und ihren Mann die Lage besonders stark. „Das war eine große Belastung.“ Neben dem 0,5 Quadratmeter großen Befall im Schlafzimmer wuchs auch im Wohnzimmer der Zweizimmerwohnung dunkler punktförmiger Schimmel an der Wand. Ein vom Amtsgericht Barmbek bestellter Gutachter stellte fest, dass sich durch die neuen Fenster das Raumklima verändert hatte. Die Mieterin habe aber nicht ausreichend gelüftet und zu wenig geheizt. „Das stimmt nicht“, sagt die studierte Zahnmedizinerin. Der Gutachter sei, so Herlin-Braczyk, in Hamburg nicht gerade für eine mieterfreundliche Beurteilung bekannt. Ihre Klage auf Beseitigung der Mängel wurde daher zunächst vom Amtsgericht abgelehnt.
Erneut sprach Herlin-Braczyk mit ihrem Rechtsanwalt, der sie ermutigte, gegen das Urteil der ersten Instanz in Berufung vor dem Landgericht Hamburg zu gehen. Für das, was dann passierte, bekam die Barmbekerin in ihrer WhatsApp-Gruppe zahlreiche Emojis mit Beifallssymbolen: Herlin-Braczyks Klage auf Beseitigung der Mängel hatte Erfolg! Der Vermieter muss den Schimmel beseitigen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Zwar habe die Mieterin die Situation durch ihr Lüftungsverhalten verursacht. Hieran treffe sie aber kein Verschulden. Der Vermieter hätte nach Einbau der neuen Fenster einen Architekten oder Handwerker beauftragen müssen, um zu ermitteln, wie stark die Mieter heizen und wie häufig sie lüften müssen. Auch den erforderlichen Hinweis an die Mieterin, ihr Lüftungs- und Heizungsverhalten zu ändern, hatte es nicht gegeben.
„Ich bin mit dem Mieterverein zufrieden. Er hat gute Arbeit geleistet“, sagt Herlin-Braczyk. Die im Urteil festgeschriebene Pflicht, den Schaden an der Wohnung zu beseitigen, werden die Juristinnen und Juristen nun gegen den gleichgültigen Vermieter durchsetzen. Ihr Ehemann konnte diesen Erfolg leider nicht mehr miterleben. Er ist vor zwei Jahren gestorben, nachdem ihn seine Frau fünf Jahre gepflegt hatte. 1974 hatte der Elektroingenieur die helle Erdgeschosswohnung gemietet, 1992 war seine Ehefrau eingezogen. „Damals hat sich der Vermieter gekümmert“, erinnert sie sich. Dass sie einmal so einen Ärger haben würde, hätte sie sich nie vorstellen können. „Die Mängel lassen sich einfach und für wenig Geld beseitigen. Stattdessen sind hohe Kosten für Gutachten, Rechtsanwälte und die Gerichte entstanden. Man muss dumm sein, um sich so zu verhalten.“
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