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13.05.2009

Wohnungsvermittler „WIMMO GmbH“ unterliegt in Musterprozess vor dem Landgericht Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat in seinem gestrigen Urteil (Az. 309 S 107/08) die WIMMO GmbH (Amtsgericht Hamburg HRB 90874, Steuer Nr.: 24/431/00469; Bugenhagenstr. 5 in 20095 HH, Geschäftsführerin Heike Thartsch) verurteilt, an 9 vom Mieterverein zu Hamburg vertretene ehemalige Wohnungssuchende eine geleistete „Vermittlungsprovision“ zurückzuzahlen. Im Gegensatz zum Amtsgericht Hamburg geht das Landgericht davon aus, dass die Tätigkeiten der WIMMO GmbH unter das Wohnungsvermittlungsgesetz fallen und damit eine erfolgsbezogene Tätigkeit geschuldet wird. Wenn keine Wohnung vermittelt wird, haben daher die Geschädigten einen Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Betrages. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen worden.

Seit ca. 5 Jahren wirbt die WIMMO GmbH unter Tel. 32004803 in Wohnungsanzeigen mit dem Angebot preisgünstiger Wohnungen in bevorzugten Wohnlagen. Bei Anruf werden Wohnungssuchende ins Büro des Unternehmens gelockt. Sie müssen einen Vertrag unterzeichnen und 179 € bzw. 189 € zahlen und sollen dann Listen von angeblich courtagefreien Wohnungen erhalten. Diese Listen enthalten jedoch zum Teil keine aktuell zur Vermietungfreistehenden Wohnungen, teilweise handelt es sich sogar um Sozialwohnungen. Allein beim Mieterverein zu Hamburg haben sich etwa 400 Betroffene gemeldet,die sich betrogen fühlen.

Es ist eine große Befriedigung für mehrere Tausend ‚über den Tisch Gezogene‘, endlich vor dem Landgericht Hamburg Recht zu bekommen“, sagte Dr. Eckard Pahlke in einer ersten Stellungnahme nach dem Prozess. „Wir gehen davon aus, dass angesichts der sehr hohen Zahl der Betroffenen die WIMMO GmbH mit Rückforderungsansprüchen von über 1 Mio. Euro zu rechnen hat. Alle Geschädigten haben nunmehr die Chance, auch mit Hilfe des Mietervereins zu Hamburg ihr Geld zurückzubekommen“, so Pahlke.

Der Mieterverein zu Hamburg hält auch für Nichtmitglieder einen Musterbriefbereit, der telefonisch unter 040- 8 79 79-345 angefordert werden kann. Der Musterbrief liegt auch in der Zentrale am Berliner Tor zur Abholung bereit.

Hinweis: Wimmo hat Revision gegen das Urteil eingelegt.

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