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13.01.2010

Wichtige Mietertipps für Betriebskosten: Nebenkostenabrechnung verspätet? Mieter können Geld sparen

Nebenkostenabrechnungen – dazu gehören auch Heizkostenabrechnungen des Vermieters – müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes beim Mieter eingehen. Dabei kommt es nicht auf das Datum der Absendung an, sondern auf den Tag des Zugangs beim Mieter.

Mieter, die eine Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2008 erst im Januar 2010 erhalten, können eine Nachforderung des Vermieters in aller Regel zurückweisen, teilt Dr. Eckard Pahlke, Vorsitzender des Mieterverein zu Hamburg, mit.

Hat der Mieter ein Guthaben, so verfällt seine Rückforderung nicht. Auch der Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Nebenkostenabrechnung verjährt frühestens in drei Jahren. Wer noch keine Abrechnung für das Kalenderjahr 2008 (oder einen früheren Abrechnungszeitraum) erhalten hat, kann seine monatlichen Nebenkosten-Vorschüsse einbehalten, bis der Vermieter mit der Abrechnung überkommt. Dann allerdings müssen die einbehaltenen Beträge nachgezahlt werden – sofern sie nicht mit einem Guthaben des Mieters verrechnet werden können.

Wer seine Abrechnung prüfen lassen will, kann dies beim Mieterverein zu Hamburg im Rahmen einer Mitgliedschaft tun. Dazu müssen aktuelle Abrechnungen, der Mietvertrag und möglichst auch die beiden vorangegangenen Abrechnungen vorgelegt werden. Nichtmitglieder erhalten allgemeine Informationen unter der Nummer: 040/879 79 345 (Mo-So von 10 bis 12 Uhr und Mo-Do 15 bis 17 Uhr). DieInfo-Blätter (Betriebskosten) 14, 35 und 12 liegen in der Hauptgeschäftsstelle zur Abholung bereit und sind unter www.mieterverein-hamburg.de / Ratgeber / Info-Blätter zu finden.

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