Vonovia-Korruption: Mietervertreter fordern Transparenz und Aufklärung
DMB NRW / Mieterverein zu Hamburg Presseinformation
Düsseldorf und Hamburg, 01.04.2026
Der Mieterbund Nordrhein-Westfalen und der Mieterverein zu Hamburg fordern eine lückenlose Aufklärung der Korruptionsfälle bei Vonovia. Das Landgericht Bochum hat ehemalige Vonovia-Mitarbeiter sowie zwei Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs im Januar 2026 wegen Korruption verurteilt. Nun wurde das Urteil veröffentlicht und legt nahe, dass auch Mieterinnen und Mieter sowie Fördermittelgeber zu den Geschädigten gehören könnten. Bisher behauptet Vonovia, dass nur der Konzern selbst durch die Korruption geschädigt worden wäre.
„Vonovia hat die Pflicht jeden Verdacht auszuräumen, dass Mieterinnen und Mieter und Fördermittelgeber durch die Korruption im Konzern geschädigt wurden. Der Konzern muss alle verdächtigen Fälle von einer Prüfkommission, unter Beteiligung des Deutschen Mieterbundes, kontrollieren lassen. Eventuell geschädigte Mieterinnen und Mieter sind zu entschädigen,“ fordert Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW.
„Der Gesetzgeber ist gefordert, Transparenz in die großen Wohnungsunternehmen zu bringen. Die Vorlage von Belegen der Tochterunternehmen reicht nicht aus, wenn diese Aufträge an Dritte vergeben haben. Die Mietervereine brauchen den Anspruch auf Einsichtnahme in die Originalbelege der ausführenden Dienstleister, um die Wirtschaftlichkeit der Vergabe zu prüfen. Wenn wir die real entstandenen Kosten prüfen könnten, würde das auch Korruption wie im Falle Vonovia erschweren,“ ergänzt Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg.
Das Urteil wurde am 30. März 2026 veröffentlicht (Aktenzeichen 6 KLs 2/25). Im Zuge der Urteilsverkündung sagte der Oberstaatsanwalt, dass weiterhin gegen 50 Personen ermittelt werde und es eine „Masse an weiteren Taten“ gebe. Ebenso wurde öffentlich, dass die beiden Verurteilten in einem Tochterunternehmen der Vonovia gearbeitet haben, dass unter anderem für Sanierungen zuständig ist (Ziffer 36).
Das Handwerksunternehmen der Angeklagten hat neben Bestechungsgeldern „Luftrechnungen“ in einer Gesamthöhe von 198.000 Euro eingereicht, für die keinerlei Leistungen erbracht wurden. Die Urteilsbegründung legt nahe, dass diese Rechnungen den Bereich Modernisierung betrafen.
Modernisierungskosten können anteilig auf die Mieter:innen umgelegt werden und werden insbesondere im Bereich der Energieeinsparung häufig mit öffentlichen Mitteln gefördert. Somit könnten auch die Mieter*innen und der Fördermittelgeber zu den potenziell Geschädigten gehören.
Dies widerspricht den bisherigen Aussagen der Vonovia, sie alleine wäre durch die Korruptionstaten geschädigt worden. Der Verdacht, dass es weitere Geschädigte gibt, ist von Seiten der Vonovia bislang nicht ausgeräumt worden. Der interne Bericht des Konzerns eignet sich nicht für eine abschließende Klärung, da er bereits 2023 abgeschlossen worden ist. Es ist wahrscheinlich, dass seither weitere Fälle hinzukamen.
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