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21.08.2026

Teilabriss der Holstenstraße 197: Mietervereine fordern Erhalt und Wiederaufbau des Wohnhauses

Mieter helfen Mietern und Mieterverein zu Hamburg verlangen konkrete Perspektiven für betroffene Bewohner:innen und verbindliche Maßnahmen von Eigentümer, Bezirk und Senat.

Der Teilabriss des Hauses Holstenstraße 197 ist erfolgt. Mit dem hinteren Gebäudeteil ist auch Hab und Gut der dort lebenden Menschen zerstört worden. Für die betroffenen Mieter:innen, die von Mieter helfen Mietern vertreten werden, ist das eine Katastrophe: Mit dem Bagger wurden nicht nur Räume abgetragen, sondern auch persönliches Eigentum, Erinnerungsstücke und Dinge von ideellem Wert unwiederbringlich vernichtet.

Die beiden Hamburger Mietervereine Mieter helfen Mietern (MhM) und Mieterverein zu Hamburg fordern deshalb gemeinsam, dass jetzt alles dafür getan wird, die Holstenstraße 197 als Wohngebäude zu erhalten und wieder aufzubauen, damit die Bewohner:innen ihr Zuhause wiederbekommen. Die Verantwortung dafür liegt zunächst beim Eigentümer. Aber auch das Bezirksamt Altona, der Senat und die Hamburger Politik und Verwaltung dürfen sich angesichts der Folgen nicht aus der Verantwortung ziehen.

„Für die Menschen, die hier gelebt haben, ist das Ausmaß der Zerstörung kaum zu begreifen. Sie haben ihr Zuhause verloren, persönliche Dinge sind zerstört worden, die sich nicht ersetzen lassen. Erinnerungsstücke, Fotos, Möbel, persönliche Gegenstände: All das kann man nicht einfach mit Geld zurückbringen“, sagt Lukas Bowen, Rechtsanwalt beim Mieterverein zu Hamburg. „Die Betroffenen sind am Boden zerstört. Sie brauchen jetzt nicht nur schnelle und unbürokratische Unterstützung, sondern vor allem eine Perspektive. Dazu gehört auch die klare Zusage: Holstenstraße 197 darf nicht zur innerstädtischen Wohnruine oder zur bloßen Baulücke werden.“

Die Mietervereine verlangen daher einen verbindlichen Plan für den Erhalt des Gebäudes. Der Eigentümer muss dazu verpflichtet werden, den zerstörten Gebäudeteil wiederherzustellen. Gleichzeitig muss die Stadt sicherstellen, dass der Wiederaufbau nicht verzögert wird.

Bei allem dringend erforderlichen Schutz des Hauses 197 muss auch schnellstmöglich sichergestellt werden, dass die Mieter:innen des Hauses 199, die vom Mieterverein zu Hamburg vertreten werden, und auch die Mieter:innen des Hauses 191/193 wieder zurück in ihre Wohnungen können. „Auch die Mieter:innen der Häuser 199 und 191/193 dürfen nicht vergessen werden und haben Anspruch darauf, dass die Gefahren für ihr Zuhause so schnell wie möglich beseitigt werden. Unsere Mitglieder wollen – bei aller Solidarität für die Nachbar:innen – endlich wieder nach Hause,“ sagt Rechtsanwalt Lukas Bowen.

„Die Mieter:innen haben bestehende Mietverträge und verlangen vom Eigentümer nach dem Abriss des Hinterhauses, dass ihre Wohnungen schnell wieder aufgebaut werden. Derzeit stehen mit dem Vorderhaus noch zwei Drittel des Hauses, voll mit dem restlichen Hab und Gut der Mieter:innen. Der Eigentümer muss behördlich dazu verpflichtet werden, alles technisch Mögliche ohne Rücksicht auf Kosten zu unternehmen, damit dieser Hausteil erhalten bleibt“, sagt Marc Meyer, Rechtsanwalt bei Mieter helfen Mietern. „Wir erwarten vom Eigentümer dafür einen konkreten schnellen Wiederaufbauplan. Bezirksamt und Senat, müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Erhalt des Hauses für die Mieter:innen durchzusetzen. Die Mieter:innen brauchen endlich Gewissheit darüber, ob und wann sie in ihr Zuhause zurückkehren können.“

Mieter helfen Mietern und Mieterverein zu Hamburg schlagen folgende Maßnahmen vor:

  • Verbindlicher Wiederaufbauplan: Der Eigentümer wird dazu verpflichtet, kurzfristig einen verbindlichen Plan vorzulegen, wie Holstenstraße 197 gesichert und wieder aufgebaut werden soll, einschließlich eines konkreten Zeitplans.
  • Erhalt des Wohnraums sicherstellen: Das Bezirksamt Altona und der Senat schöpfen alle ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten aus, um den gefährdeten Wohnraum an diesem Standort dauerhaft zu sichern. Dazu gehören insbesondere bauordnungs- und städtebaurechtliche Instrumente, die auf die Sicherung und Instandsetzung des Gebäudes und seiner Wohnnutzung gerichtet sind.
  • Rückkehrrecht für die bisherigen Mieter:innen: Diejenigen Bewohner:innen, die in der Holstenstraße 197 gelebt haben und zurückkehren möchten, müssen ein verbindliches Rückkehrrecht erhalten. Ihre bisherigen Mietverhältnisse bestehen fort, und ihre Interessen müssen beim Wiederaufbau berücksichtigt werden.
  • Unterstützung für die Betroffenen: Eigentümer, Bezirksamt und Senat müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die betroffenen Mieter:innen bei der Suche nach Ersatzwohnraum, bei Umzugskosten und bei der Sicherung beziehungsweise Erstattung ihres zerstörten Eigentums schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Für die Betroffenen darf die Zerstörung ihres Zuhauses nicht auch noch zu einer existenziellen finanziellen Belastung werden. Wer in Vorleistung geht, soll Regress gegenüber dem Eigentümer nehmen.
  • Transparenz über die nächsten Schritte: Das Bezirksamt soll die betroffenen Mieter:innen regelmäßig über den Zustand des Gebäudes, die geplanten Sicherungsmaßnahmen und den Zeitplan des Wiederaufbaus informieren. Sie dürfen nicht erneut vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
  • Stadt muss notfalls selbst handeln: Sollte der Eigentümer nicht bereit oder in der Lage sein, den Wohnraum zeitnah wiederherzustellen, muss die Stadt prüfen, ob sie selbst Verantwortung für das Gebäude übernehmen kann, etwa durch behördliche Treuhänderschaft, Ankauf oder eine andere geeignete Form der öffentlichen und gemeinwohlorientierten Sicherung.

Die beiden Mietervereine betonen: Der Fall Holstenstraße 197 ist kein isoliertes Problem. Wenn Wohngebäude über Jahre vernachlässigt werden und erst gehandelt wird, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht, verlieren am Ende vor allem die Bewohner:innen, aber auch die Zivilgesellschaft. Deshalb braucht es eine verbindliche Nachweispflicht dafür, dass „Dach und Fach“ aller Wohngebäude intakt sind. Eigentümer:innen sollten regelmäßig nachweisen müssen, dass ihre Häuser baulich sicher sind und keine substanzbedrohenden Mängel aufweisen. Ein bei den Wohnraumschutzämtern angesiedelter „Wohnraum-TÜV“ könnte Schäden frühzeitig erkennen und sicherstellen, dass notwendige Instandsetzungen nicht erst dann erfolgen, wenn der Wohnraum bereits akut gefährdet ist. So ließe sich verhindern, dass Mieter:innen am Ende vor den Trümmern ihres Zuhauses stehen.

Pressemitteilung zum Herunterladen

Pressekontakte

Lukas Bowen, Rechtsanwalt
040 87979-283, l.bowen@mieterverein-hamburg.de
Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V.,
Landesverband im Deutschen Mieterbund e. V.
Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg

Marc Meyer, Rechtsanwalt
0151 11065062, marc.meyer@mhmhamburg.de
Mieter helfen Mietern – Hamburger Mieterverein e. V.
Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg

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