Silvester: Worauf Mieter achten sollten
Traditionell explodieren in der Silvesternacht Böller und Raketen, so dass es wenig Sinn macht, die Nachtruhe von den feiernden Nachbarn im Hause zu fordern. Wichtig ist aber zu wissen, dass auch für die Silvesterfeier zum Jahreswechsel in den eigenen vier Wänden Grenzen gesetzt sind, weil grundsätzlich ab 22.00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten ist. Eine Ausnahme gilt für die Silvesternacht nicht, wohl aber eine erhöhte Toleranzgrenze.
Nachbarn im Haus sollten im Vorfeld über eine geplante Silvesterparty informiert werden, damit sie entsprechend disponieren können.
„Auch Silvester bleibt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern bestehen“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG. „Mieter, die Wert darauf legen, das neue Jahr mit extremen Lärm oder ohrenbetäubender Musik zu begrüßen, sollten dies am besten nicht in ihrer Wohnung planen“, so Chychla.
Beim Zünden von Raketen oder Silvesterkrachern ist zu beachten, dass diese aus Sicherheitsgründen nicht im Treppenhaus oder Hauseingang, bzw. vom Balkon abgefeuert werden. „Wer Feuerwerkskörper zündet, muss darauf achten, keinen Personen- oder Sachschaden anzurichten“, mahnt Chychla. „Es muss ausreichend Platz vorhanden sein und mit einem Fehlgehen von Raketen oder Knallern gerechnet werden“.
Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG weist daraufhin, dass im gesamten Hamburger Stadtgebiet ausschließlich in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis 01. Januar 01.00 Uhr Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Wer sich nicht an diese Zeiten hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG rät, in der Silvesternacht sämtliche Fenster, Dachluken, Balkon- und Terrassentüren geschlossen zu halten und keine brennbaren Gegenstände auf dem Balkon stehen zu lassen.
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