Raucherstreit auch unter Mietern – noch siegen die Raucher!
Pressemeldung zum 1. April 2009 – kein Aprilscherz!
Rauch schlägt hohe Wellen – nicht nur in der Gastronomie. Im Mieterverein zu Hamburg müssen immer häufiger Konflikte gelöst werden, die zwischen nikotinfreudigen und raucherfeindlichen Nachbarn ausgetragen werden. Immer öfter fühlen sich Mieter von rauchenden Nachbarn belästigt.
Dabei gibt es keine Handhabe, das Rauchen in den eigenen vier Wänden zu verbieten.
Mietervereinsvorsitzender Dr. Eckard Pahlke:
„In der Wohnung und auf dem Balkon darf – so schon die Landgerichte Köln (9 S 188/98) und Paderborn (1 S 2/00) und die Amtsgerichte Bonn (6 C 510/98) und Wennigsen (9 C 156/01) – geraucht werden. Ein Rauchverbot im Mietvertrag oder der Hausordnung wäre unwirksam“.
Einziger „Nichtraucher-Lichtblick“: Zieht Tabakqualm von einer Raucher- in eine Nichtraucherwohnung – im Altbau besonders häufig – , kann der sich gestört fühlende Mieter die Miete kürzen (so Landgericht Stuttgart 5 S 421/97) und womöglich Abdichtung fordern.
Noch ein Plus für Raucher: Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 37/07) hat gegen einen Vermieter entschieden, der seinen Mieter wegen „exzessiver“ Rauchspuren in der Wohnung zum Schadensersatz verpflichten wollte. Rauchen gehöre nämlich „zum vertragsgemäßen Gebrauch“ einer Wohnung.
Dieser Stand des „Rauchkrieges“ wird sich – so die Prognose des Mietervereins zu Hamburg – nicht auf Dauer halten können. Dr. Pahlke:
„Auch im Mietrecht wird den Rauchern ein immer stärkerer Wind um die Nase wehen. Deshalb die Bitte an beide Seiten: Mehr Toleranz und größere Rücksicht müssen in Einklang gebracht werden, um auf Dauer Streit zu vermeiden“.
Dr. Eckard Pahlke, Vorsitzender