Räumungen in der Holstenstraße: Mieterverein fordert Schutz für Bewohner:innen und „Wohnraum-TÜV“
Nach der Räumung weiterer Häuser wächst die Sorge um Eigentum, Ersatzwohnraum und die Sicherheit angrenzender Gebäude.
Nach der bereits Ende Juli erfolgten Räumung der einsturzgefährdeten Häuser Holstenstraße 195/197 sowie 199 sind nun auch die Bewohner:innen des benachbarten Hauses Holstenstraße 191/193 geräumt worden. Am morgigen Dienstag soll nach aktuellem Stand zudem mit dem Abriss des akut einsturzgefährdeten hinteren Gebäudeteils von Holstenstraße 195/197 begonnen werden.
Für die betroffenen Mieter:innen ist die Situation dramatisch. Sie verlieren ihr Zuhause und müssen zugleich um ihr persönliches Eigentum bangen. Der Mieterverein zu Hamburg fordert deshalb, dass alles dafür getan wird, die Habseligkeiten der Bewohner:innen zu sichern. „Die Menschen haben hier nicht nur ihre Wohnungen verloren, sondern drohen auch noch ihr persönliches Hab und Gut zu verlieren. Das darf nicht passieren“, sagt Lukas Bowen, Rechtsberater beim Mieterverein zu Hamburg, der betroffene Mieter:innen aus dem einsturzgefährdeten Haus berät.
Der Mieterverein fordert darüber hinaus, dass die Mietminderungen und Aufwendungsersatzansprüche der betroffenen Mieter:innen eigentümerseitig unverzüglich anerkannt werden. Wenn eine Wohnung aufgrund gravierender Mängel nicht oder nur noch eingeschränkt nutzbar ist, dürfen die finanziellen Folgen nicht einfach durch juristische Winkelzüge auf die Mieter:innen abgewälzt werden.
Gleichzeitig muss für alle Betroffenen, die ihre Wohnung verlassen müssen, schnell und unbürokratisch Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt werden – auch mit Unterstützung des Bezirksamts. Die Räumung eines Hauses ist für die Bewohner:innen die größtmögliche Belastung. „Wer seine Wohnung von einem Tag auf den anderen verlassen muss, braucht sofort eine Perspektive. Die Mieter:innen brauchen Ersatzwohnraum, Klarheit über ihre Mietzahlungen und die Gewissheit, dass ihr Eigentum geschützt wird“, sagt Bowen.
Der Eigentümer des maroden Gebäudes, das die Nachbargebäude gefährdet, muss nach Auffassung des Mietervereins für die entstandenen Nachteile zur Verantwortung gezogen werden. Weder die Mieter:innen noch die Eigentümer:innen angrenzender, an sich solider Gebäude dürfen auf den Kosten sitzen bleiben, die ihnen durch den schlechten Zustand der Nachbargebäude entstehen.
Damit sich solche Fälle nicht wiederholen, fordert der Mieterverein: Wohngebäude müssen regelmäßig zum TÜV! Der Fall Holstenstraße zeigt erneut, dass der bestehende Wohnraumschutz nicht ausreicht. Schon bei den Esso-Häusern an der Reeperbahn mussten Bewohner:innen ihre Wohnungen kurzfristig verlassen, bevor die Gebäude wegen der darunter befindlichen maroden Tiefgarage abgerissen wurden. Auch dort zeigte sich, wie dramatisch die Folgen sein können, wenn bauliche Mängel über Jahrzehnte nicht behoben und der Zustand eines Gebäudes nicht regelmäßig kontrolliert wird.
Es braucht deshalb eine Nachweispflicht für den guten Zustand von „Dach und Fach“ bei Wohngebäuden. Eigentümer:innen sollen regelmäßig nachweisen müssen, dass ihre Häuser baulich sicher und frei von substanzbedrohenden Mängeln sind. Ein bei den Wohnraumschutzämtern angesiedelter „Wohnraum-TÜV“ würde Schäden frühzeitig erkennen und verhindern, dass erst gehandelt wird, wenn es zu spät ist – und Mieter:innen vor dem Nichts stehen.
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