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08.05.2020

Kostenübernahme für Wohnung rechtzeitig beantragen

Direktzahlungen des Jobcenters oder Grundsicherungsamtes an den Vermieter entlasten die Mieterhaushalte

Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass viele Mieterinnen und Mieter in Hamburg durch die finanziellen Einbußen die Miete nicht mehr zahlen können. Dies sollten sie nicht nur dem Vermieter mitteilen, sondern gleichzeitig einen Antrag auf Übernahme der Kosten der Unterkunft beim zuständigen Jobcenter oder Amt für Grundsicherung stellen. In einem neu eingeführten Verfahren können Mieterhaushalte unbürokratisch einen vereinfachten Antrag auf Übernahme der Unterkunftskosten stellen. Um sicherzustellen, dass der Vermieter die Miete auch tatsächlich schnell erhält, können die betroffenen Mieterinnen und Mieter gegenüber den zuständigen Stellen erklären, dass sie mit der Direktzahlung einverstanden sind. Durch die direkte Überweisung an den Vermieter bleiben den Parteien eines Mietvertrages Meinungsverschiedenheiten erspart, die z. B. hinsichtlich der Mitwirkungspflichten des Vermieters bei dem Nachweis eines durch die Corona-Pandemie bedingten Zahlungsrückstandes vorprogrammiert sind. Zudem wird durch eine Direktzahlung die Miete auch vor dem Zugriff von möglichen Gläubigern auf das Konto der Mieter geschützt.

„Die betroffenen Mieterinnen und Mietern sollten in ihrem eigenen Interesse die Mieten von den zuständigen Stellen ohne weitere Zwischenschritte an den Vermieter direkt überweisen lassen, damit das Mietverhältnis nicht in Schieflage gerät.“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg.

Was Mieter zur Mietkostenübernahme wissen sollten:

  • Wer ab dem 1. März bis einschließlich 30. Juni 2020 einen Neuantrag auf Übernahme der Miete stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist.
  • Die Kosten der Miete sowie der Heizung werden für sechs Monate in tatsächlicher Höhe übernommen, erst nach diesem Zeitraum erfolgt eine Angemessenheitsprüfung.
  • Die Antragsstellung ist für Erwerbstätige (Arbeitnehmer, Selbstständige, Arbeitslose) beim zuständigen Jobcenter vorzunehmen. Das Formular finden Sie hier. https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf
  • Für erwerbsgeminderte Personen sowie Personen, die eine Altersrente beziehen ist das Fachamt für Grundsicherung und Soziales des örtlichen Bezirksamtes zuständig.

Betroffene Mieter können sich an den Mieterverein zu Hamburg wenden. Unter der Tel. 040-87979-345 werden allgemeine Fragen zum Wohnen und Mieten montags bis donnerstags von 10-17 Uhr und freitags sowie samstags von 10-14 Uhr beantwortet.

Pressemitteilung zum Herunterladen

Pressetelefon (ausschließlich für Medienanfragen): 040 / 8 79 79-333

Ansprechpartner: Siegmund Chychla

040 / 8 79 79-200, 0172 / 8 77 71 70

Pressefotos: http://www.mieterverein-hamburg.de/pressekontakt.html

Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V., Landesverband im Deutschen Mieterbund e.V.

Mit 70.000 Mitgliedshaushalten Hamburgs größte Mieterorganisation

Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg (bei U/S-Bahn Berliner Tor),

Tel. 040 / 8 79 79-0, Fax 040 / 8 79 79-110

www.mieterverein-hamburg.de
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