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29.12.2025

Jahreswechsel in der Mietwohnung: Mit Rücksicht und Verantwortung entspannt ins neue Jahr starten

Rücksichtnahme und umsichtiges Verhalten sind die Grundlage für ein entspanntes Silvester in der Hausgemeinschaft.

Der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein besonderer Anlass, um das vergangene Jahr zu verabschieden und gemeinsam zu feiern. Wer jedoch in einer Mietwohnung lebt, sollte auch an Silvester die Belange der Hausgemeinschaft im Blick behalten. Nach dem „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ gilt die Nachtruhe grundsätzlich von 21 bis 7 Uhr – auch am 31. Dezember. Zwar wird in der Silvesternacht erfahrungsgemäß ein gewisses Maß an Geräuschen toleriert, dennoch bleibt gegenseitige Rücksichtnahme ein zentraler Grundsatz. Der Mieterverein empfiehlt, Nachbar:innen frühzeitig über geplante Feiern zu informieren und die Lautstärke möglichst gering zu halten.

„Der Jahreswechsel soll Freude bereiten, darf aber nicht auf Kosten anderer gehen“, erklärt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. „Ein respektvolles Verhalten trägt entscheidend dazu bei, dass das Zusammenleben auch über Silvester hinaus gut funktioniert.“

Der Mieterverein zu Hamburg ruft zudem dazu auf, auf privates Feuerwerk vollständig zu verzichten. Ein solcher Verzicht schont die Umwelt, senkt die Lärmbelastung und kommt insbesondere älteren Menschen, Kindern sowie Haustieren zugute. Zudem wird das Risiko von Unfällen und Bränden deutlich reduziert. Dr. Bosse betont: „Raketen und Böller bedeuten eine erhebliche Belastung für Mensch, Tier und Natur. Stimmungsvolle Alternativen wie Wunderkerzen, Konfettikanonen oder ein gemeinsames Anstoßen bei Musik zeigen, dass ein schöner Jahreswechsel auch ohne Feuerwerk möglich ist.“

Für alle, die dennoch nicht auf Feuerwerk verzichten möchten, weist der Mieterverein auf folgende wichtige Regeln hin:

  • Feuerwerkskörper sollten ausschließlich im Fachhandel erworben werden. Illegales Feuerwerk stellt eine erhebliche Gefahr dar.
  • Pyrotechnik darf nur im Freien gezündet werden. Das Abbrennen in Treppenhäusern, Hauseingängen oder auf Balkonen ist untersagt. Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu Personen und Gebäuden.
  • Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerk lediglich vom 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 1 Uhr. In ausgewiesenen Verbotszonen – etwa rund um die Binnenalster oder das Rathaus – ist Feuerwerk generell untersagt. Zuwiderhandlungen können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
  • Zum Schutz der Wohnung sollten Fenster und Türen geschlossen sowie brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernt werden.

Der Mieterverein zu Hamburg wünscht allen Hamburger:innen einen friedlichen, sicheren und rücksichtsvollen Start ins neue Jahr – ohne unnötige Risiken und Konflikte.

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Pressekontakt

Pressetelefon (ausschließlich für Medienanfragen): 040 87979-333

Ansprechpartner: Dr. Rolf Bosse, 0162 1325110

Pressefotos: mieterverein-hamburg.de/pressekontakt/

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