Fußball-WM und Spielregeln für Mieter
Um den Hausfrieden nicht zu gefährden, sollte man dabei aber Rücksicht auf die Nachbarn nehmen, besonders nach 22 Uhr. Auch bei der Dekoration können sich Mieter austoben – solange niemand gestört oder gefährdet wird.
Die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 findet vom 14. Juni bis zum 15. Juli in Russland statt. Auch in Hamburg werden die Spiele gebannt vor dem heimischen Fernseher verfolgt, nicht nur weil Deutschland als amtierender Fußball-Weltmeister zu den Favoriten gehört. Bleibt es so sommerlich warm, werden auch Mieter und die eingeladenen Freunde die Übertragung der Spiele und die sich danach anschließende „dritte Halbzeit“ auf die Balkone, Terrassen oder in die Gärten verlegen. Damit es aber keine Roten Karten vom Vermieter oder den Ordnungsorganen gibt, sollten jedoch wichtige Spielregeln beachtet werden.
„Einer intensiven, lautstarken und zum Teil nach außen wahrnehmbaren Verfolgung der spannenden Spiele durch Mieterinnen und Mieter eines Mehrfamilienhauses steht nichts im Wege“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG. „Um den Hausfrieden nicht zu gefährden, sollte man dabei aber Rücksicht auf die Nachbarn nehmen, besonders nach 22 Uhr.“ Denn die Nachtruhe gilt auch während der WM. Da die letzten Anpfiffe in Russland für 20 Uhr geplant sind, dürfte die Einhaltung der Nachtruhe kein Problem sein. Wer nach den Spielen noch auf das eine oder andere Tor anstoßen und laut feiern möchte, sollte am besten in die nächstgelegene Kneipe umziehen.
Auch bei der Dekoration können sich Mieter austoben – solange niemand gestört oder gefährdet wird. Mannschaftsposter oder Nationalfahnen dürfen immer an die Innenseite der Fenster in den Wohnungen gehängt werden. Auf dem Balkon dürfen auch Flaggen gezeigt werden. Sie müssen jedoch so gut gesichert sein, dass sie nicht herunterfallen können. Wenn allerdings eine Halterung montiert werden muss oder aus anderen Gründen in die Bausubstanz des Hauses eingegriffen werden soll, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Wer eine Nationalflagge aus dem Fenster hängen möchte, muss dafür Sorge tragen, dass diese ebenfalls sicher befestigt ist und außerdem nicht vor die Fenster von Nachbarn wehen kann. Verboten sind jedoch Plakate mit stark polarisierenden, beleidigenden oder gar hetzenden Meinungsäußerungen.
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