Diskriminierung bei der Wohnungssuche
Verhandlung des Bundesgerichtshofs muss Signalwirkung entfalten.
Der Mieterverein zu Hamburg begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesgerichtshof heute einen Fall von mutmaßlicher Diskriminierung bei der Wohnungssuche verhandelt hat. Auch wenn das Urteil noch aussteht, ist die Befassung des BGH ein überfälliges Signal: Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist Realität – auch in Hamburg.
Der verhandelte Fall betrifft eine Wohnungssuchende, die aufgrund ihres pakistanischen Namens keine Besichtigungstermine erhalten haben soll. Das Landgericht Darmstadt hatte hierin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gesehen und eine Entschädigung zugesprochen. Der Mieterverein zu Hamburg hofft ausdrücklich, dass der BGH diese Entscheidung bestätigt.
„Was hier verhandelt wird, erleben wir in Hamburg regelmäßig“, erklärt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. „Immer wieder berichten uns Menschen, dass sie trotz zahlreicher Bewerbungen keinerlei Rückmeldung erhalten – besonders dann, wenn ihr Name, ihre Herkunft oder ihre Lebensumstände nicht in das gewünschte Raster passen.“
Dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt, belegen auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse. Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung zeigt, dass rassistisch markierte Menschen auf dem Wohnungsmarkt deutlich häufiger Diskriminierung erfahren als nicht rassistisch markierte Personen. Bewerber:innen mit nicht deutsch wahrgenommenen Namen erhalten seltener Rückmeldungen und Besichtigungseinladungen. Diskriminierung ist damit kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Problem.
Dr. Rolf Bosse betont dazu: „Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geschieht selten offen. Meist zeigt sie sich darin, dass bestimmte Menschen schlicht ignoriert werden. Für die Betroffenen ist das existenziell – und rechtlich oft kaum nachweisbar. Genau deshalb braucht es klare gerichtliche Leitlinien und besseren Schutz.“
Der Mieterverein zu Hamburg fordert ein entschiedenes politisches Handeln gegen rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Freiwillige Selbstverpflichtungen reichen dabei nicht aus. Notwendig ist vielmehr die ernsthafte Prüfung wirksamer Instrumente wie einer stärker anonymisierten Wohnungsvergabe sowie die Schaffung verbindlicher Strukturen, die es unmöglich machen, Vermietungsentscheidungen auf Basis von Herkunft, Lebensumständen oder sexueller Orientierung zu treffen.
„Die Wohnung ist ein besonders schützenswertes Gut. Wenn Menschen aufgrund rassistischer Zuschreibungen vom Zugang zu Wohnraum ausgeschlossen werden, verletzt das ihre Würde und ihre gesellschaftliche Teilhabe“, so Dr. Bosse weiter. „Deshalb hoffen wir sehr, dass sich der Bundesgerichtshof der Entscheidung des Landgerichts anschließt und die Rechte von Diskriminierungsbetroffenen stärkt.“
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