Betriebskosten 2017: Nachzahlungen für Mieter entfallen, wenn die Abrechnung erst nach Silvester 2018 kommt
Der Zeitpunkt der Zustellung ist entscheidend: Alle Betriebskostenabrechnungen für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 müssen dem Mieter bis zum 31. Dezember 2018 um 18 Uhr zugegangen sein.
Der Zeitpunkt der Zustellung ist entscheidend: Alle Betriebskostenabrechnungen für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 müssen dem Mieter bis zum 31. Dezember 2018 zugegangen sein. Versäumt ein Vermieter diese Frist schuldhaft, sind Nachforderungen aus der Abrechnung 2017 gegenüber dem Mieter ausgeschlossen. Dabei zählt, wann der Brief mit der Betriebskostenabrechnung beim Mieter eingeht und nicht wann der Vermieter ihn abgeschickt hat! Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg (AZ 316 S 77/16) ist es fristgemäß, wenn die Abrechnung bis 18 Uhr des Werktages, an dem die Frist abläuft, von der Post zugestellt oder vom Vermieter in den Briefkasten geworfen wird. Deshalb empfiehlt der MIETERVEREIN ZU HAMBURG Mietern: Bewahren Sie den Briefumschlag sicherheitshalber auf und notieren Sie sich das Zugangsdatum genau!
Anders verhält es sich mit Guthaben. „Sollte eine verspätete Nebenkostenabrechnung ein Guthaben zugunsten des Mieters ausweisen, ist der Vermieter zur unverzüglichen Auszahlung an den Mieter verpflichtet“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG.
Nach Einschätzung des MIETERVEREIN ZU HAMBURG sind viele Abrechnungen, die erst kurz vor Ablauf der 12-monatigen Frist eintreffen, häufig auch dann fehlerhaft, wenn sie ein Guthaben zugunsten des Mieters ergeben. Aus diesem Grunde sollten Mieter jede Betriebskostenabrechnung fachkundig überprüfen lassen.
Hamburgs Mieterinnen und Mieter erhalten auf mieterverein-hamburg.de und unter der Mieter-Hotline 040 / 8 79 79-345 Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um die Betriebskostenabrechnung. Mit dem kostenfreien interaktiven Betriebskosten-Check des MIETERVEREIN ZU HAMBURG auf online-checks.mieterverein-hamburg.de können Mieter ihre Abrechnungen auf Plausibilität prüfen.
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