2019 wurden vom Mieterverein 1.126 Empfänger von Transferleistungen unterstützt
Betroffene Mieterhaushalte sparten rund 130.000 Euro ein
Die Kooperation des Mietervereins zu Hamburg mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat im vergangenen Jahr 1.126 Beziehern von Hartz IV und Grundsicherung ermöglicht, sich unentgeltlich in allen Fragen des Mietens und Wohnens fachkundig beraten zu lassen. Unberechtigte Forderungen der Vermieter von mehr als 130.000 Euro konnten die betroffenen Mieterinnen und Mieter mit Hilfe des Vereins abwehren. Im Durchschnitt wurden pro Fall 120 Euro eingespart.
Die Unterstützung und Hilfe des Mietervereins zu Hamburg ist nicht nur für die auf Transferleistungen angewiesenen Mieterhaushalte vorteilhaft. Von der Kooperation profitieren neben der Freien und Hansestadt Hamburg auch die Steuerzahler. Nach Abzug des reduzierten Mitgliedsbeitrages von 40 Euro, den die BASFI im Rahmen der Kooperation übernimmt, konnten Ausgaben von mehr als 90.000 Euro aus dem Haushalt vermieden werden.
„Unsere Zusammenarbeit mit der Stadt Hamburg stellt sicher, dass viele Mieterinnen und Mieter einen kostenlosen juristischen Beistand in Mietangelegenheiten erhalten, die sich das eigentlich aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Da Hamburg 2019 für jeden als Mitgliedsbeitrag gezahlten Euro rund drei Euro zurückbekam, ist die Kooperation für die Stadt mehr als profitabel“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg.
Die vom Mieterverein zu Hamburg bereits im Jahre 2003 angestoßene Kooperation stellt sicher, dass Empfänger von Transferleistungen bei mietrechtlichen Wohnungsproblemen kostenlose juristische Hilfe in Anspruch nehmen können. Die BASFI übernimmt den herabgesetzten Mitgliedsbeitrag von 40 Euro für ein Jahr, sofern die Prüfung bei den zuständigen Stellen der Jobcenter oder Sozialämter den Bedarf einer rechtlichen Unterstützung durch die Rechtsabteilung des Mietervereins für erforderlich halten.
Das häufigste Beratungsthema im Jahr 2019 waren mit 47 Prozent erneut die Heiz- und Betriebskosten. Wohnungsmängel und Mietminderung folgten mit einem Anteil von 25 Prozent an zweiter Stelle. 10 Prozent der Beratungen befassten sich mit der Kündigung des Mietvertrages.
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