#Mietertipps
05.10.2026

Wohnung betreten, Schlüssel behalten: Was darf die Vermieterseite?

Unsere Checkliste erklärt die wichtigsten Regeln zu Wohnungsschlüssel, Besichtigung, Zutritt und Notfällen.

Wer darf eigentlich einen Schlüssel zu meiner Wohnung haben? Und wann muss ich die Vermieterseite in meine Wohnung lassen? Rund um das Thema Wohnungsschlüssel und Zutritt gibt es klare Regeln. Mit unserer Checkliste können Sie schnell prüfen, was gilt und welche Rechte Sie als Mieter:in haben.

  • Hat die Vermieterseite einen Schlüssel zu meiner Wohnung?
    Einen Schlüssel darf die Vermieterseite nicht einfach für sich behalten. Natürlich können Mieter:innen der Vermieterseite freiwillig einen Schlüssel überlassen. Das ist aber allein ihre Entscheidung.
  • Wann darf die Vermieterseite die Wohnung betreten?
    Es gibt Situationen, in denen Mieterinnen und Mieter den Zutritt ermöglichen müssen – etwa für notwendige Instandsetzungs- oder Erhaltungsmaßnahmen. Auch bei einer Wohnungsbesichtigung nach einer Kündigung, etwa zur Neuvermietung oder zum Verkauf der Wohnung, kann ein berechtigtes Zutrittsinteresse bestehen.
  • Wurde einfach ein Termin festgelegt?
    Die Vermieterseite kann nicht einfach selbst einen Termin festlegen und die Wohnung nach Belieben betreten. Termine müssen rechtzeitig angekündigt und mit der Mieterseite abgestimmt werden.
  • Ausnahme: Gefahr im Verzug
    Anders sieht es bei einem Notfall aus. Bei Feuer, einem größeren Rohrbruch oder einer vergleichbaren akuten Gefahr kann ein sofortiger Zugang zur Wohnung erforderlich sein. In solchen Fällen kann die Wohnung unter Umständen auch ohne Zustimmung der Mieterseite betreten oder – wenn es anders nicht möglich ist – geöffnet werden. Soweit es die Situation zulässt, sollte dabei eine fachkundige Person hinzugezogen werden.
  • Was tun, wenn der/die Vermieter:in einen Schlüssel haben könnte?
    Besteht der Verdacht, dass die Vermieterseite noch über einen Schlüssel verfügt, können Mieter:innen grundsätzlich den Schließzylinder austauschen lassen. Das ist in der Regel kein unzulässiger Eingriff in die Wohnung. Wichtig: Beim Auszug muss der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.

Wichtig: Die eigene Wohnung ist ein besonders geschützter Rückzugsort. Die Privatsphäre und das Hausrecht liegen bei der Mieterseite. Sie entscheidet, wer die Wohnung betreten darf.

Unser Tipp: Überlassen Sie Wohnungsschlüssel nur dann der Vermieterseite, wenn Sie das ausdrücklich möchten. Und vereinbaren Sie im Zweifel schriftlich, wer einen Schlüssel besitzt und unter welchen Bedingungen die Wohnung betreten werden darf.

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