#Mietertipps
28.04.2026

Mietertipp: So dürfen Mieter:innen ihren Außenbereich nutzen

Balkon gestalten ohne Ärger: Diese Regeln sollten Mieter:innen beachten
Ein Blumenkasten auf einem Balkon im Sonnenschein

Vom Kräutertopf bis zur Blütenpracht: Bepflanzung ist erlaubt, bei schweren Kübeln oder Hochbeeten sollte jedoch die Traglast geprüft werden. Foto: Salewski

Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen beginnt für viele die schönste Zeit des Jahres: den Balkon zu gestalten und zu bepflanzen. Damit die Freude am eigenen grünen Rückzugsort nicht durch Missverständnisse mit der Vermieterin oder dem Vermieter getrübt wird, haben wir die wichtigsten Regeln rund um die Balkonnutzung zusammengestellt.

 

Checkliste für eine sorgenfreie Balkongestaltung:

  • Reinigung & Pflege: Regelmäßige Reinigung liegt in der Verantwortung der Mieterinnen und Mieter. Instandsetzungen und Anstriche übernimmt die Vermieterseite.
  • Pflanzen auf dem Balkon: Blumenkübel, Töpfe und Rankgitter dürfen aufgestellt werden. Blumenkästen können angebracht und nach Wunsch bepflanzt werden – sofern keine Gefahr für Passanten oder Autos darunter besteht.
  • Wuchernde Pflanzen zurückschneiden: Pflanzen, die über die Brüstung wachsen und Nachbarbalkone beeinträchtigen, müssen gekürzt werden.
  • Wässern mit Bedacht: Achten Sie darauf, dass beim Gießen kein Wasser auf darunterliegende Balkone tropft.
  • Kräuter und Gemüse: Das Anlegen eines kleinen Kräutergartens oder das Pflanzen von Gemüse wie Tomaten und Gurken ist erlaubt.
  • Schwere Pflanzen und Hochbeete: Vor Aufstellen von Hochbeeten oder besonders schweren Blumenkübeln sollte die Traglast des Balkons mit der Vermieterin oder dem Vermieter abgeklärt werden.
  • Bauliche Veränderungen: Bauliche Veränderungen, die die Hausfassade betreffen, benötigen vorher die Zustimmung des Vermieters – zum Beispiel Katzennetze, für deren Anbringung eine Anbohrung der Fassade nötig ist.
  • Banner, Fahnen & Dekoration: Große Banner oder Fahnen, die über die Brüstung hinausragen oder das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändern, können untersagt werden.

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