Gemeinsam mieten – was Sie wissen sollten
Wer eine Wohnung gemeinsam mietet, teilt nicht nur die Miete, sondern auch Rechte und Pflichten. Ob Ehepaare, Lebenspartner, studentische oder andere Wohngemeinschaften – eine gute Absprache und klare vertragliche Regelungen sparen später Streit. Unsere wichtigsten Tipps:
- Wer unterschreibt den Mietvertrag?
- Bei Ehepaaren ist es meist egal, ob beide Partner im Vertrag stehen.
- Bei anderen Wohngemeinschaften ist es sinnvoll, vorab zu klären, wer Mieter wird. Vermieter:innen verlangen häufig, dass alle Wohnpartner Vertragspartner werden, um mehrere Schuldner zu haben.
- Trennung der Gemeinschaft
- Bei mehreren Mieter:innen kann nur gemeinsam gekündigt werden.
- Einzelne können nur ausziehen, wenn sie sich intern oder mit der Vermieterseite einigen.
- Studentische WGs haben etwas flexiblere Regelungen; bei Ehepaaren kann die Wohnung einem Partner allein zugewiesen werden (§ 1568a BGB).
- Kaution (Mietsicherheit)
- Die Kaution verbleibt bei Ausscheiden einer Vertragspartei weiterhin beim Vermieter oder der Vermieterin. Ausgezogene und verbleibende Mitbewohner:innen müssen sich untereinander über die Rückzahlung ihres Anteils einigen.
- Mietnebenkosten
- Legen Sie vorab fest, wie Betriebskosten aufgeteilt werden – zum Beispiel nach Köpfen oder genutzter Wohnfläche.
- Neue:r Mitbewohner:in
- Ein:e neue:r Mitbewohner:in darf nur mit Zustimmung der Vermieterseite einziehen. Holen Sie diese immer schriftlich ein.
Unser Tipp: Lassen Sie sich vor Vertragsunterzeichnung und auch bei geplanten Veränderungen innerhalb der Mietergemeinschaft beim Mieterverein rechtlich beraten – das schützt die Interessen aller Beteiligten.