#Mietertipps
27.02.2026

Gemeinsam mieten – was Sie wissen sollten

Worauf Paare und WGs im Mietvertrag achten sollten – von Kündigung und Kaution bis zu neuen Mitbewohnern und Nebenkosten.

Wer eine Wohnung gemeinsam mietet, teilt nicht nur die Miete, sondern auch Rechte und Pflichten. Ob Ehepaare, Lebenspartner, studentische oder andere Wohngemeinschaften – eine gute Absprache und klare vertragliche Regelungen sparen später Streit. Unsere wichtigsten Tipps:

  1. Wer unterschreibt den Mietvertrag?
  • Bei Ehepaaren ist es meist egal, ob beide Partner im Vertrag stehen.
  • Bei anderen Wohngemeinschaften ist es sinnvoll, vorab zu klären, wer Mieter wird. Vermieter:innen verlangen häufig, dass alle Wohnpartner Vertragspartner werden, um mehrere Schuldner zu haben.
  1. Trennung der Gemeinschaft
  • Bei mehreren Mieter:innen kann nur gemeinsam gekündigt werden.
  • Einzelne können nur ausziehen, wenn sie sich intern oder mit der Vermieterseite einigen.
  • Studentische WGs haben etwas flexiblere Regelungen; bei Ehepaaren kann die Wohnung einem Partner allein zugewiesen werden (§ 1568a BGB).
  1. Kaution (Mietsicherheit)
  • Die Kaution verbleibt bei Ausscheiden einer Vertragspartei weiterhin beim Vermieter oder der Vermieterin. Ausgezogene und verbleibende Mitbewohner:innen müssen sich untereinander über die Rückzahlung ihres Anteils einigen.
  1. Mietnebenkosten
  • Legen Sie vorab fest, wie Betriebskosten aufgeteilt werden – zum Beispiel nach Köpfen oder genutzter Wohnfläche.
  1. Neue:r Mitbewohner:in
  • Ein:e neue:r Mitbewohner:in darf nur mit Zustimmung der Vermieterseite einziehen. Holen Sie diese immer schriftlich ein.

Unser Tipp: Lassen Sie sich vor Vertragsunterzeichnung und auch bei geplanten Veränderungen innerhalb der Mietergemeinschaft beim Mieterverein rechtlich beraten – das schützt die Interessen aller Beteiligten.

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