#Mietertipps
10.10.2025

Der Herbst ist da: So gehen Sie richtig mit Laub um

So wird der Herbst zur sicheren Jahreszeit, mit wenigen Handgriffen beseitigen Sie Laub richtig und vermeiden Rutschgefahr vor Ihrer Haustür!
Verschiedene bunte Blätter die auf dem Boden liegen

Der Herbst bringt nicht nur bunte Blätter, sondern auch Arbeit: Wenn das Laub von Straßenbäumen auf Gehwege und Einfahrten fällt, stellt sich jedes Jahr die Frage – wer muss eigentlich fegen und wohin mit dem ganzen Laub?

Wer ist zuständig?

Grundsätzlich sind Eigentümer:innen bzw. Vermieter:innen für den Gehweg vor dem Haus verantwortlich. In vielen Mietverträgen oder Hausordnungen wird diese Pflicht aber auf die Mieter:innen übertragen. Wer laut Hausordnung zum Fegen verpflichtet ist, sollte regelmäßig Laub entfernen – besonders bei feuchtem Wetter, um Unfälle zu vermeiden.

Wohin mit dem Laub?

Kleinere Mengen können über die Biotonne entsorgt werden. Bei mehr Laub bietet die Stadtreinigung Hamburg kostenpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten an. Neu ist eine große Laubtonne für Haushalte mit besonders viel Laub – vor allem interessant für Mieter:innen mit eigenem Gartenanteil oder vielen Straßenbäumen in der Nähe. Informationen dazu finden Sie auf www.stadtreinigung.hamburg.

Weitere Tipps für Mieter:innen:

  • Pflichten prüfen: Schauen Sie in den Mietvertrag oder die Hausordnung, ob Sie tatsächlich zur Laubbeseitigung verpflichtet sind. Fehlt es an einer ausdrücklichen Vereinbarung, bleibt es bei der Verpflichtung des Eigentümers!
  • Gemeinschaftlich regeln: Bei Mehrparteienhäusern kann ein gemeinsamer Reinigungsplan helfen, Streit zu vermeiden.
  • Sicherheit geht vor: Entfernen Sie Laub besonders an Treppen, Hauseingängen und auf Gehwegen – hier droht bei Nässe schnell Rutschgefahr.
  • Keine Ablagerung auf der Straße: Laubhaufen dürfen nicht auf die Fahrbahn oder in Straßeneinläufe geschoben werden – sie können Rutschgefahr oder Verstopfungen verursachen.
  • Laubbläser oder -sammler dürfen an Sonn- und Feiertagen gar nicht, und an Werktagen in Wohngebieten nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden.

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