#Mietertipps
29.10.2026

Brand, Rohrbruch, Wasserschaden – wer zahlt?

Was tun bei Schäden an Wohnung und Eigentum? Die wichtigsten Schritte im Ernstfall sowie Infos zu Versicherungen, Dokumentation und möglicher Haftung.

Ein Brand zerstört nicht nur Möbel und Kleidung, sondern manchmal auch unbezahlbare Erinnerungsstücke. Bei einem Rohrbruch können schnell hohe Schäden entstehen. Doch was ist im Ernstfall zu tun und wer muss für Schäden aufkommen? Unsere Checkliste für den Ernstfall:

  • Sicherheit geht vor: Bei Brand oder akuter Gefahr 112 rufen und sich selbst und andere in Sicherheit bringen.
  • Vermieter informieren: Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich der Vermieterin, dem Vermieter oder der Hausverwaltung.
  • Schäden dokumentieren: Fotografieren Sie beschädigte Räume und Gegenstände, sofern das gefahrlos möglich ist. Heben Sie Rechnungen und andere Nachweise auf.
  • Gebäudeversicherung ≠ Hausratversicherung: Die Gebäudeversicherung der Vermieterseite kommt für Schäden am Gebäude auf, etwa nach Feuer oder Rohrbruch. Für Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und andere persönliche Gegenstände ist sie nicht zuständig.
  • Hausratversicherung abschließen! Eine eigene Hausratversicherung kann die Kosten für zerstörte oder beschädigte Gegenstände übernehmen – abhängig vom Versicherungsvertrag und der Schadensursache.
  • Vermieter kann trotzdem haften: Hat der Vermieter einen Schaden vorhersehen können und schuldhaft nicht verhindert, können auch Schäden am persönlichen Eigentum der Mietenden zu ersetzen sein.
  • Haftpflichtversicherung abschließen! Wer beispielsweise wegen eines geplatzten Spülmaschinenschlauchs einen Schaden zu verantworten hat, sollte eine Privathaftpflichtversicherung haben. Sie deckt berechtigte Schadensersatzansprüche sowohl der Vermieterseite als auch der Nachbar:innen ab.
  • Mietminderung prüfen: Ist die Wohnung nach einem Schaden nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar, kann eine Mietminderung infrage kommen.

Unser Tipp: Nach einem Brand, Rohrbruch oder größeren Wasserschaden sollten Sie nicht vorschnell auf eigene Kosten handeln oder Ansprüche anerkennen. Lassen Sie zunächst prüfen, wer für welchen Schaden verantwortlich ist und welche Versicherung greift. Bei Fragen zu Haftung, Versicherungen oder einer möglichen Mietminderung berät Sie Ihr Mieterverein.

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