Zweiter Balkon kann Modernisierung sein
Der Anbau eines zweiten Balkons an eine Wohnung kann eine wohnwertverbessernde Maßnahme darstellen. Trotzdem braucht die Mieterin in einem vom Amtsgericht Hamburg entschiedenen Fall den Anbau nicht zu dulden.
Der Anbau eines zweiten Balkons an eine Wohnung kann eine wohnwertverbessernde Maßnahme darstellen. Trotzdem braucht die Mieterin in einem vom Amtsgericht Hamburg entschiedenen Fall den Anbau nicht zu dulden.
Das Gericht kam nämlich zu dem Ergebnis, dass die aus dem Balkon-Anbau resultierende Mieterhöhung für die Mieterin eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellt (AG Hamburg, 40b C 42/09, Urteil vom 29. Juli 2009). Eine Verringerung ihres schon jetzt niedrigen Einkommens wäre für sie eine besondere Härte.