#Urteile
14.09.2011

Mietermodernisierung / Ablehnung des Vermieters

Der Vermieter ist weder zur Modernisierung der Wohnung verpflichtet, noch muss er die Zustimmung zu einer Mietermodernisierung geben.

BGH, Urteil vom 14. September 2011 – VIII ZR 10/11

Die in Berlin-Mitte wohnenden Mieter begehrten im Klagewege vom Vermieter die Erteilung der Zustimmung zum Einbau einer Gasetagenheizung in ihre Altbauwohnung. Drei Zimmer der von den Klägern im Jahr 1995 angemieteten Wohnung waren mit Kachelöfen ausgestattet, ein weiteres Zimmer sowie die Toilette waren gar nicht beheizbar, im Bad gab es eine Elektroheizung und in der Küche ein Außenwandheizgerät. Dem Vorschlag der Mieter, auf eigene Kosten die Gasetagenheizung einzubauen, und zwar mit den Handwerkern, die auch sonst im Haus für den Eigentümer arbeiten, stimmte der Vermieter nicht zu. Auch den Einbau einer Sammelheizung durch den Vermieter selbst wurde abgelehnt. Seine Begründung: Er modernisiert erst, wenn die Mieter ausgezogen sind. Bei einer Neuvermietung könne er dann höhere Mieten erzielen.

Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat der Klage der Mieter stattgegeben. Demgegenüber hat das Landgericht Berlin die Klage abgewiesen. Auf die Revision der Mieter hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vermieter weder zur Modernisierung der Wohnung verpflichtet sei, noch müsse er die Zustimmung zu einer Mietermodernisierung geben, auch dann nicht, wenn die Mieter alle Kosten selbst übernehmen wollten. Nach Auffassung der Karlsruher Richter steht die Erteilung einer derartigen Erlaubnis vielmehr im Ermessen des Vermieters. Das Ermessen darf jedoch nicht rechtsmissbräuchlich ausgeübt werden. Sein Interesse, den Zeitpunkt der Investition selbst zu bestimmen und bei einer späteren Neuvermietung angesichts der zwischenzeitlich gestiegenen Attraktivität der Wohnlage eine deutlich höhere Miete zu erzielen, sei legitim. Vor diesem Hintergrund stellt es auch keine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung eigener Rechte dar, dass der Vermieter den Mietern nicht gestattet, die Heizung auf eigene Kosten einzubauen.

Kommentar: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist schwer nachvollziehbar und rechtlich bedenklich. Es ist im Zeitalter des Klimaschutzes nur schwer zu vermitteln, dass dem Vermieter das Recht eingeräumt wird, den Mieter zu zwingen, seine Wohnung auf nicht absehbare Zeit mit einer klimaschädlichen Kohleheizung zu beheizen.

So werden Sie Mitglied

Formular ausfüllen

Ob online oder auf Papier. Schnell und unkompliziert.

Wir prüfen Ihre Daten

Wir nehmen uns Ihrer an und bereiten uns auf Sie vor.

Freischaltung

Beitrittsbestätigung und Aktivierung des Online-Mitgliederbereichs.

Beratung & Hilfe

Nun können Sie Ihr mietrechtliches Anliegen mit uns klären.

Verpassen Sie keinen Beitrag mehr

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Newsletter abonnieren

Bitte geben Sie in das unten stehende Feld Ihre E-Mail-Adresse ein, auf die wir den Newsletter schicken sollen. Sie werden daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, den sie anklicken müssen, um das Abonnement zu aktivieren.