#Pressemitteilungen
19.03.2012

Sozialsenator Scheele sichert endlich die Anpassung der Miethöchstwerte für Empfänger von Hartz IV-Leistungen zu

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration teilt auf Anfrage des MIETERVEREIN ZU HAMBURG schriftlich mit, dass eine Anpassung der Höchstwerte für Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger Ende März 2012 vorgenommen wird.

Wer nach den sog. Hartz IV- Bestimmungen kommunale Leistungen für die Kosten seiner Wohnung bezieht, unterliegt in Hamburg festgesetzten Begrenzungen der Miethöhe. Diese Höchstwerte der Unterkunftskosten nach § 22 SGB II gelten seit dem 01.07.2007. Die Höchstwerte orientieren sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete, welche sich aus den Werten des Hamburger Mietenspiegels ergibt
(Info-Blatt 22 zu finden unter: www.mieterverein-hamburg.de). Seit der letzten Anpassung der Höchstwerte für die Kosten der Unterkunft im Jahr 2007 ist die ortsübliche Miete in Hamburg nach den Werten des Mietenspiegels um fast 10 % gestiegen.

„Diese Anpassung war längst überfällig. Durch den 10%igen Anstieg der Mieten in den letzten Jahren hat die Behörde seit geraumer Zeit Entscheidungen getroffen, die auf veralteten Daten beruhten und die Transferleistungsempfänger benachteiligten“, so Siegmund Chychla, stellvertretender Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG. „Es ist zu bedauern, dass unsere Forderungen auf Anpassung der
Werte anlässlich der Bekanntgabe der Mietenspiegel 2009 und 2011 bisher ignoriert wurden.“

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