Nach Silvester keine Nachzahlung für Nebenkosten 2019
Rechnet der Vermieter die Betriebskosten für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 ab, muss die Abrechnung dem Mieter bis zum 31. Dezember 2020 zugegangen sein.
Rechnet der Vermieter die Betriebskosten für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 ab, muss die Abrechnung dem Mieter bis zum 31. Dezember 2020 zugegangen sein. Geht diese erst später zu, verliert der Vermieter seinen Nachforderungsanspruch. Fristgemäß ist eine Zustellung bis 18 Uhr des Werktags, an dem die Frist abläuft, so das Landgericht Hamburg (Az 316 S 77/16).
„Die Abrechnung 2019 muss dem Mieter bis Donnerstag 18 Uhr zugehen. Die Frage, wann der Vermieter den Brief abgesendet hat, ist unerheblich.“, erläutert Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG. „Ein Jahr sollte für die Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung genügen. Versäumt der Vermieter diese Frist schuldhaft, geht er leer aus.“, so Chychla.
Anders verhält es sich mit einem Guthaben des Mieters: „Unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Nebenkostenabrechnung hat der Mieter einen sofortigen Auszahlungsanspruch eines Guthabens“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG.
Auch wenn der Vermieter den Zeitpunkt zur rechtzeitigen Vorlage verpasst, muss er eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung vorlegen. Andernfalls können Mieter die laufenden Vorauszahlungen solange zurückhalten, bis der Vermieter die Abrechnung erstellt.
Korrigiert der Vermieter die Abrechnung erst nach Ablauf der Jahresfrist, darf das den Mieter nicht benachteiligen. „Führt die Korrektur zu einer Nachzahlung, kann der Vermieter ebenfalls den Mehrbetrag nach dem Jahreswechsel nicht verlangen“, so Chychla.
Hamburgs Mieterinnen und Mieter erhalten auf mieterverein-hamburg.de und unter der Mieter-Hotline 040 / 8 79 79-345 Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um die Betriebskostenabrechnung.
Mit dem kostenfreien interaktiven Betriebskosten-Check des MIETERVEREIN ZU HAMBURG auf online-checks.mieterverein-hamburg.de können Mieter ihre Abrechnungen auf Plausibilität prüfen.
Der neue Betriebskostenspiegel für Hamburg kann auf mieterverein-hamburg.de heruntergeladen werden. Dieser gibt Auskunft über die durchschnittlichen Nebenkosten für das Jahr 2018, aufgeschlüsselt nach den einzelnen gesetzlich zugelassenen Kostenarten. Er bietet allen Hamburger Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit, ihre Betriebs- und Heizkosten mit den durchschnittlichen Kosten, die in Hamburg anfallen, zu vergleichen.
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