#Pressemitteilungen
15.04.2010

Mit Abkassieren ist jetzt Schluss! Dubiose Wohnungsvermittler „WIMMO GmbH“ geht vor dem Bundesgerichtshof endgültig K.O.

Großer Erfolg für den MIETERVEREIN ZU HAMBURG: Nach der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH III ZR 153/09) muss die hamburger „Wimmo GmbH“ (Amtsgericht Hamburg, HRB 90874, Steuer Nr.: 24/431/00469; Bugenhagenstr. 5 in 20095 Hamburg) an 9 vom MIETERVEREIN ZU HAMBURG vertretene ehemalige Wohnungssuchende die „Vermittlungsprovision“ zurückzahlen. Nachdem das Amtsgericht Hamburg zunächst gegen die Mieter entschieden hat, bestätigt nunmehr der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.5.2009 (Az. 309 S 107/08), wonach die Tätigkeiten der Wimmo GmbH unter das Wohnungsvermittlungsgesetz fallen und damit eine erfolgsbezogene Tätigkeit geschuldet wird. Wenn keine Wohnung vermittelt wird, haben daher die Geschädigten Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Geldbeträge.

Die Wimmo GmbH warb seit ca. 6 Jahren unter der Telefonnummer 040 / 32004803 in Wohnungsanzeigen mit dem Angebot preisgünstiger Wohnungen in bevorzugten Lagen. Bei Anruf werden Wohnungssuchende ins Büro des Unternehmens gelockt. Sie müssen einen Vertrag unterzeichnen und 179 € bzw. 189 € zahlen und sollen dann Listen von angeblich courtagefreien Wohnungen erhalten. Diese Listen enthalten jedoch zum Teil keine aktuell zur Vermietung freistehenden Wohnungen, teilweise handelt es sich sogar um Sozialwohnungen. Allein beim MIETERVEREIN ZU HAMBURG haben sich etwa 400 Betroffene gemeldet, die sich betrogen fühlen.

Es ist nicht nur eine große Befriedigung für mehrere Tausend „über den Tisch Gezogene“, endlich auch vor dem Bundesgerichtshof Recht zu bekommen, sondern auch das schönste Geschenk zu dem 120jährigen Geburtstag des MIETERVEREIN ZU HAMBURG“, so Dr. Eckard Pahlke in seiner ersten Stellungnahme nach der Urteilsverkündung. „Wir gehen davon aus, dass angesichts der sehr hohen Zahl der Betroffenen die WIMMO GmbH mit Rückforderungsansprüchen von über 1 Mio. Euro zu rechnen hat. Alle Geschädigten haben nunmehr die Chance, auch mit Hilfe des MIETERVEREIN ZU HAMBURG ihr Geld zurückzubekommen“, so Pahlke.

Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG hält auch für Nichtmitglieder einen Musterbriefbereit, der telefonisch unter 040-8 79 79-132 angefordert werden kann. Der Musterbrief liegt auch in der Zentrale am Berliner Tor zur Abholung bereit.

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