BGH schützt Mieter vor überhöhten Modernisierungskosten
„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt sicher, dass Mieter nicht übervorteilt werden“, kommentiert Eckard Pahlke, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII 41/08).
Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass der Vermieter die Miete bei einer Modernisierung der Wohnung nur insoweit erhöhen darf, als die von ihm aufgewendeten Kosten hierfür notwendig waren. Unnötige, unzweckmäßige oder überhöhte Aufwendungen können dagegen nicht angesetzt werden.
Im vorliegenden Fall wurden Wasserzähler in die Wohnung eingebaut, wie es die Hamburger Bauordnung vorschreibt. Umstritten waren die Montagekosten, da der Vermieter auch Kosten der – in diesem Fall unnötigen – Entfernung der Küchenarbeitsplatte mitberechnet hatte. Diese Kosten trägt der Vermieter.
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