Wie groß muss der Briefkasten sein?
Mieter haben Anspruch auf einen Briefkasten. In diesen müssen auch DIN-A4-Umschläge passen.
Mieter haben Anspruch auf einen Briefkasten. Der Begriff „vertragsgemäßer Zustand der Mietsache“ umfasst auch, dass jedem Mieter ein eigener Briefkasten zur Verfügung steht, so dass sichergestellt ist, dass die Post den Mieter auch erreicht. Bei funktionstüchtigen Briefkästen müssen auch DIN-A4-Umschläge oder Zeitschriften problemlos zugestellt werden können. Die Post muss vor Regen und Durchnässung geschützt sein.
Der Mieter darf am Briefkasten Namensschilder von Mitbewohnern anbringen, die er mit Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung aufgenommen hat. Schilder von Personen, die nicht in der Wohnung leben, muss der Vermieter hingegen nicht dulden.
Viele Mieter ärgern sich, weil ihre Briefkästen mit Werbematerial vollgestopft sind, sodass manchmal kein Platz für die eigentliche Post bleibt. Der Mieter darf einen Aufkleber oder ein Schild mit dem Hinweis anbringen: “Keine Werbung einwerfen“ (AG München WuM 89,231). Gegen persönlich adressierte Werbesendungen hilft ein Hinweis auf ein Werbeverbot am Briefkasten jedenfalls nicht.