Lärm im Mietshaus vermeiden
In Mehrfamilienhäusern geht es nie ganz ohne Geräusche zu. Meist wird störender Lärm jedoch nicht bewusst, sondern aus Gedankenlosigkeit verursacht. Damit der Haussegen nicht schief hängt, raten wir zu einem klärenden Gespräch. Mit unseren Tipps vermeiden Sie Konflikte mit Ihren Nachbarn.
Wer kennt es nicht: Man hat es sich auf dem Sofa bequem gemacht, in der einen Hand ein gutes Buch, in der anderen die dampfende Teetasse. Dann dreht der Nachbar die Musik auf und es ist vorbei mit dem ruhigen Abend. In Mehrfamilienhäusern geht es nie ganz ohne Geräusche zu, auch wenn die Wände noch so dick sind. Doch meist wird störender Lärm nicht bewusst, sondern aus Gedankenlosigkeit verursacht. Damit der Haussegen nicht schief hängt, raten wir zu einem klärenden Gespräch. So vermeiden Sie Lärmkonflikte:
- Alle Bewohner eines Hauses sollten sich so verhalten, dass Nachbarn nicht mehr als unvermeidbar durch Lärm belästigt werden. Nehmen Sie Rücksicht aufeinander!
- Halten Sie sich an die im Hamburgischen Lärmschutzgesetz festgelegten Ruhezeiten. Zwischen 20 und 7 Uhr sollte an Werktagen Ruhe herrschen. Zusätzlich ist meist im Mietvertrag eine Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr festgelegt.
- Verstöße gegen das Hamburgische Lärmschutzgesetz stellen unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit dar. Geldbuße: bis zu 5.000 Euro.
- Geräusche, die bei der üblichen Haushaltsführung – also zum Beispiel beim Staubsaugen und Betreiben einer Waschmaschine – entstehen, sind hinzunehmen.
- Gelegentliches Hämmern und Bohren beim Umbau in der Wohnung oder bei der Ausübung des Hobbys ist nicht verboten.
- Musik darf grundsätzlich nur in Zimmerlautstärke gespielt werden, zwischen 21 und 7 Uhr sollten Nachbarn sie gar nicht hören können. Das gilt auch fürs Fernsehen.
- Werden Tiere in der Wohnung gehalten, dürfen Nachbarn nicht durch Tiergeräusche erheblich belästigt werden.
- Denken Sie daran: Lärm kann bei Betroffenen zu Beschwerden wie Leistungsabfall und Aggressivität bis hin zu körperlichen und seelischen Erkrankungen führen.
- Zeigt ein „lauter“ Nachbar keine Einsicht, wenden Sie sich an den Vermieter. Dieser ist für die Einhaltung der Hausruhe verantwortlich und muss auf den Störer einwirken.