Geld zurück für Mietkosten der Rauchmelder
Die SAGA/GWG hat am 08.05.2014 durch Rücknahme der Berufung in einem vom MIETERVEREIN ZU HAMBURG angestrengten Gerichtsverfahren anerkannt, dass die Kosten für die Anmietung der Rauchmelder im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung von ihren 130.000 Mieterhaushalten nicht zu zahlen sind. Hier finden Mieter ein Musterschreiben, um die Mietkosten ggf. erstattet zu bekommen.
In dem vom MIETERVEREIN ZU HAMBURG betriebenen Verfahren vor dem LG Hamburg (Az.: 333 S 1/14) hat die SAGA auf den Hinweis des Gerichts die Berufung gegen das Urteil des AG Hamburg-Wandsbek (Az.: 715 C 283/13) zurückgenommen und anerkannt, dass die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung einer Mieterin berechneten Mietkosten von rund Euro 12,00 nicht zu tragen sind, weil sie in § 2 Nr. 1 bis 16 der Betriebskostenverordnung nicht genannt werden. Die Anmietung von Rauchmeldern umfasst auch den Austausch funktionsunfähiger oder überalterte Geräte. Damit werden Mieter wirtschaftlich sowohl mit den Anschaffungs- als auch Erneuerungskosten belastet. Diese Kosten werden von den Mietern jedoch nicht geschuldet.
Ein Musterschreiben an Ihren Vermieter (bitte Ihre persönlichen Daten entsprechend noch eintragen) finden Sie hier.