Wer ist mein Vermieter, wem gehört meine Mietwohnung?
Jeder Mieter sollte den Namen und die aktuelle Anschrift des Vermieters seiner Wohnung kennen. Wenn die Angaben im Mietvertrag nicht eindeutig sind und Sie diese Information nicht haben, fragen Sie bei Ihrer Hausverwaltung nach!
Mieter, die einen Mietvertrag abschließen, müssen grundsätzlich umfangreiche Informationen über sich preisgeben. Neben vielen persönlichen Daten, wie beispielsweise Geburtsdatum und Personenstand, will der Vermieter auch Auskunft über die bisherige Anschrift, den Arbeitgeber, die Höhe des Verdiensts und mögliche Schulden seines neuen Mieters haben. Demgegenüber ist dem Mieter häufig nicht einmal der Name des Vermieters bekannt. Sehr oft übernimmt eine zwischengeschaltete Hausverwaltung den Kontakt mit dem Mieter. Auch wenn im Mietvertrag als Vertragspartner eine BGB-Gesellschaft, eine Kommandit-Gesellschaft, eine GmbH oder eine AG stehen, weiß der Mieter oft nicht, wer sich dahinter verbirgt. Es ist deshalb wichtig, auf Seiten des Vermieters Transparenz herzustellen.
Jeder Mieter hat Anspruch darauf, zu erfahren, wer sein Vertragspartner ist und wem die Wohnung gehört, in der er lebt. Nur wenn der Name und die Anschrift des Vermieters bekannt sind, kann der Mieter herausfinden, wie es um die Bonität des Vermieters steht oder ob die Mietkaution sicher angelegt oder gefährdet ist. Besonders wichtig sind diese Informationen, wenn Mieter gezwungen werden, den Rechtsweg zu beschreiten, um Mängel der Wohnung abzustellen oder Zahlungsansprüche durchzusetzen.
So finden Sie heraus, wem Ihre Wohnung gehört:
Hilft ein Blick in den Mietvertrag nicht, um den Namen und die Anschrift des Vermieters herauszufinden, sollten sich Mieter an ihre Hausverwaltung wenden. Bitten Sie diese freundlich und in Schriftform um die gewünschten Informationen. Einen Musterbrief für diese Anfrage stellen wir Ihnen hier zum Herunterladen bereit.
Weigert sich die Hausverwaltung, Ihnen diese Information zu geben, haken Sie nach. Es ist Ihr gutes Recht zu wissen, wem die Wohnung gehört, in der Sie leben. Die Verwaltung ist außerdem zur Auskunft verpflichtet – das hat der Mieterverein zu Hamburg bereits vor Gericht durchgesetzt (Amtsgericht Hamburg, AZ: 15 a C 271/05). Schreiben Sie die Hausverwaltung erneut an und setzen Sie eine Frist von zwei Wochen. Dafür haben wir einen zweiten Musterbrief zum Herunterladen für Sie vorbereitet. Schicken Sie diesen Brief als Einwurf-Einschreiben, um einen rechtsverbindlichen Zustellnachweis zu haben.
Sollte auch dieser zweite Versuch nicht zum gewünschten Erfolg führen, wenden Sie sich an den Mieterverein zu Hamburg: info@mieterverein-hamburg.de, 040 / 87979-0.
Wem gehört Hamburg?
Bei dem Rechercheprojekt „Wem gehört Hamburg?“ wollen Journalisten des gemeinnützigen Recherchezentrums Correctiv und des Hamburger Abendblatts mit Unterstützung des Mietervereins zu Hamburg den Wohnungsmarkt transparenter machen. Dabei sind sie auf die Hilfe der Mieter angewiesen. Hier erfahren Sie mehr über das Projekt und wie Sie sich beteiligen können: wem-gehört-hamburg.de