Private EM-Feier im Garten
Damit die private EM-Feier kein Nachspiel hat – ein Überblick zur rechtlichen Situation zu Fußballgucken im Freien und Flaggen am Fenster
Damit die private EM-Feier kein Nachspiel hat – ein Überblick zur rechtlichen Situation zu Fußballgucken im Freien und Flaggen am Fenster
Die Fußball-Europameisterschaft 2016 beginnt, auch Hamburg ist wieder im Fußballfieber. Die nach der letzten WM im Keller verstaute Flagge soll wieder am Balkon angebracht werden und die Planung für das Public Viewing im heimischen Garten läuft. Doch das mit Freunden zelebrierte Fußballgucken mit lautstark geführten Diskussionen über die beste Spieltaktik, Schiedsrichterentscheidungen und spielerische Leistungen sind immer wieder Anlass für Ärger mit der Nachbarschaft – genauso wie das „Flagge zeigen“ am Balkon. Damit die private Fußballparty nicht zum Eigentor wird, haben wir zum Beginn der EM die wichtigsten Spielregeln für Mieter und Nachbarn zusammengestellt:
Fußballgucken im Freien nur bis 22:00
Die gute Nachricht vorweg: Es darf gefeiert werden. In der Wohnung, auf dem Balkon oder der Terrasse sowie im Garten können die EM-Spiele im Fernsehen verfolgt werden, auch zusammen mit Freunden, Nachbarn und Verwandten. Dennoch, auch während der Europameisterschaft muss auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen werden; die gesetzlichen Regelungen kennen hier keine Ausnahme – Hausordnung bleibt Hausordnung, Nachtruhe bleibt Nachtruhe, auch während der Fußball-Europameisterschaft. Das gilt erst recht nach 22.00 Uhr, wenn viele Spiele noch laufen. Wer dem Nachbarn keinen Anlass für eine Beschwerde beim Vermieter oder den Ordnungshütern bieten möchte, sollte die Spiele dann nur noch in der Wohnung verfolgen oder zur zweiten Halbzeit in die Kneipe umziehen.
Flaggen am Fenster sind erlaubt
Kulanter ist die Rechtsprechung in Hinblick auf Poster der Nationalmannschaft oder Nationalfahnen: Diese dürfen in die Fenster der Wohnung gehängt werden, auch auf dem Balkon darf Flagge gezeigt werden. Allerdings: eine Halterung darf nur montiert werden, wenn der Vermieter seine Erlaubnis gegeben hat. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass sich Fahnen oder Plakate nicht selbstständig machen, nicht herunterfallen und so Passanten verletzten oder Autos beschädigen können. Auch darf die Nationalflagge nicht so groß sein, dass die Fenster der Nachbarwohnungen automatisch mitbeflaggt werden. Soweit im Mietvertrag ein Plakat- oder Fahnenverbot verhängt ist, gilt dies allenfalls für Plakate mit politischem Inhalt, für stark polarisierende oder gar verhetzende Meinungsäußerungen.