Neues Wohngeld: mehr Berechtigte, höhere Mietzuschüsse
Mit der zum 1. Januar 2023 geplanten Reform des Wohngelds werden die Einkommensgrenzen angehoben und es wird ein Heizkostenzuschlag gezahlt. Dann werden voraussichtlich dreimal so viele Haushalte wie bisher Anspruch auf Wohngeld haben.
12.045 Haushalte in Hamburg haben 2021 Wohngeld erhalten und konnten mit dem Mietzuschuss von durchschnittlich 224 Euro 38 Prozent ihrer Mietausgaben abdecken. Ab Januar 2023 werden voraussichtlich dreimal so viele Haushalte wie bisher Anspruch auf Wohngeld haben. Dann soll eine umfassende Reform des Wohngeldes in Kraft treten.
Das Gesetzgebungsverfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen, aber die Aussichten für Mieterinnen und Mieter sind gut. Mit dem neuen Wohngeld werden die Einkommensgrenzen angehoben und damit wird die Anzahl der Berechtigten voraussichtlich drastisch ansteigen. Außerdem erhöht sich das Leistungsniveau unter anderem durch einen dauerhaften Heizkostenzuschuss. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz:
Was ist Wohngeld, wie und wo kann ich Wohngeld beantragen?
Wohngeld ist eine staatliche Leistung für Personen oder Familien mit geringem Einkommen. Wohngeld gibt es als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum. Informationen zum Wohngeld gibt es hier: hamburg.de/wohngeld
Was ändert sich ab Januar 2023 durch das Wohngeld-Plus-Gesetz?
Ab Januar 2023 wird die Höhe des Wohngelds deutlich angehoben; werden viel mehr Haushalte erstmals Anspruch auf Wohngeld haben, weil die Einkommensgrenzen angehoben werden; werden erstmals auch Heizkosten über einen pauschalen Zuschlag berücksichtigt.
Wer kann Wohngeld bekommen?
Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete durch eigenes Einkommen bestritten wird. Wer andere Sozialleistungen bekommt, die Wohnkosten bereits berücksichtigen (zum Beispiel nach dem SGB II oder Grundsicherung), kann normalerweise kein Wohngeld bekommen.
Wie hoch ist das Wohngeld?
Die Höhe des Wohngelds ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab: die Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben, die Höhe des monatlichen Einkommens der Personen, die in der Wohnung leben, und die Höhe der Miete.
Wo finde ich den Antrag? Was brauche ich sonst noch?
Anträge können auf hamburg.de/wohngeld heruntergeladen werden. Außerdem sind sie auch in den bezirklichen Wohngeldstellen oder in der Zentralen Wohngeldstelle Hamburg verfügbar. Wichtig: Wohngeld kann erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist, gezahlt werden.
Wer kann mir bei Fragen helfen?
Bei Fragen hilft die Wohngeld-Hotline: (040) 4 28 28 6000.
Übrigens: Wer keinen Anspruch auf Wohngeld hat, aber eine hohe Betriebskostennachzahlung nicht stemmen kann, kann trotzdem Hilfe bekommen. In diesem Fall sollte im Monat der Abrechnung ein Antrag auf einen einmaligen Zuschuss beim Jobcenter gestellt werden.