Mietpreisbremse: Hamburgs Mieter brauchen endlich Rechtssicherheit
Während in der Bundespolitik noch über eine Verschärfung der Mietpreisbremse diskutiert wird, steht das mietrechtliche Instrument, welches für seine vielen Ausnahmen immer wieder kritisiert wird, in Hamburg vor dem Aus.
Während in der Bundespolitik noch über eine Verschärfung der Mietpreisbremse diskutiert wird, steht das mietrechtliche Instrument, welches für seine vielen Ausnahmen immer wieder kritisiert wird, in Hamburg vor dem Aus. Kürzlich wies das Landgericht Hamburg die Klage eines Mieterverein-Mitglieds wegen Mietpreisüberhöhung ab und traf damit ein folgenschweres Urteil. Nach Meinung des Gerichts ist die Mietpreisbremsenverordnung in Hamburg nicht richtig eingeführt worden und könne deshalb nicht gelten. Der Senat habe es schlichtweg versäumt, zeitgleich mit dem Erlass der Verordnung im Juni 2015, deren Begründung zu veröffentlichen. Ein herber Schlag für die Mieterinnen und Mieter der Hansestadt, die sich gegen überhöhte Mieten wehren wollen. Auch wenn es sich bei dem Landgerichtsurteil um eine Einzelfallentscheidung handelt, so ist kaum zu erwarten, dass Amtsgerichte gegen das Landgericht als Berufungsinstanz entscheiden werden. Die Signale aus der Stadtentwicklungsbehörde lassen hoffen, dass nunmehr für Rechtssicherheit gesorgt werden soll. Die zuständige Senatorin, Dr. Dorothee Stapelfeldt, hat zugesagt, die Verordnung unverzüglich erneut zu beschließen – diesmal aber zusammen mit der vom Gericht geforderten Begründung.