Mietpreisbremse für ganz Hamburg kommt!
Der Hamburger Senat hat die Umsetzung der Mietpreisbremse für das gesamte Stadtgebiet angekündigt. Die erforderliche Landesverordnung soll zum 01.Juli 2015 erlassen werden. Bei Mietverträgen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden, sollte daher geprüft werden, ob die vereinbarte Miete noch im Rahmen der vorgegebenen Obergrenze liegt.
Der Hamburger Senat hat die Umsetzung der Mietpreisbremse für das gesamte Stadtgebiet angekündigt. Die erforderliche Landesverordnung soll zum 01.Juli 2015 erlassen werden. Bei Mietverträgen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden, sollte daher geprüft werden, ob die vereinbarte Miete noch im Rahmen der vorgegebenen Obergrenze liegt.
Am 1.6.2015 ist das das Mietrechtsnovellierungsgesetz (BGBl. 2015, Seite 610) – die sogenannte „Mietpreisbremse“ – in Kraft getreten. Das „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei Wohnungsvermittlung“ ermächtigt die Länder, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannter Wohnungslage auszuweisen. Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in diesem Gebiet liegt, darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Auch der Hamburger Senat will nun die entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Zum 01.07.2015 ist laut Pressemitteilung des Senats eine Umsetzung für das gesamte Hamburger Stadtgebiet geplant.