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02.01.2010

Mieterverein warnt vor verspäteten Abrechnungen

Mieter können ihre monatlichen Nebenkosten-Vorschüsse einbehalten, wenn der Vermieter noch keine Abrechnung für 2008 geliefert hat.

Vermieter, die kalenderjährlich über die Mietnebenkosten abrechnen, mussten ihren Mietern bis Ende des vergangenen Jahres eine Abrechnung für das Kalenderjahr 2008 vorlegen. Vermieter, die diese Frist versäumt haben, sind in aller Regel mit Nachforderungen ausgeschlossen. Die Abrechnung über von den Mietern geleistete monatliche Vorschüsse muss nämlich binnen 12 Monaten, gerechnet ab Ende des Abrechnungszeitraums, erfolgen. Dabei kommt es nicht auf das Datum der Absendung an, sondern auf den Tag des Zugangs beim Mieter.

Hat der Mieter ein Guthaben, so verfällt seine Rückforderung nicht. Auch der Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Nebenkostenabrechnung verjährt frühestens in drei Jahren. Wer noch keine Abrechnung für das Kalenderjahr 2008 (oder einen früheren Abrechnungszeitraum) erhalten hat, kann seine monatlichen Nebenkosten-Vorschüsse einbehalten, bis der Vermieter mit der Abrechnung überkommt. Dann allerdings müssen die einbehaltenen Beträge nachgezahlt werden – sofern sie nicht mit einem Guthaben des Mieters verrechnet werden können.

Wer seine Abrechnung prüfen lassen will, kann dies beim Mieterverein zu Hamburg im Rahmen einer Mitgliedschaft tun. Dazu müssen die aktuelle Abrechnung, der Mietvertrag und möglichst auch die beiden vorangegangenen Abrechnungen vorgelegt werden.Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserer Ratgeberseite Mietnebenkosten und in unseren Info-Blättern

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