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17.07.2018

Hamburger Mietpreisbremse, die Zweite

Hamburgs Mieterinnen und Mieter haben endlich wieder Rechtssicherheit: Senat erlässt die Verordnung zur Mietpreisbegrenzung Anfang Juli erneut und veröffentlicht eine aktualisierte Begründung. Die Mietpreisbremse gilt bis zum 30. Juni 2020 im gesamten Stadtgebiet.

Hamburgs Mieterinnen und Mieter haben endlich wieder Rechtssicherheit und können sich gegen überhöhte Mieten wehren: Der Hamburger Senat hat die Mietpreisbegrenzungsverordnung – bekannt als Mietpreisbremse – erneut erlassen und nun auch die Begründung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Die Mietpreisbremse gilt bis zum 30. Juni 2020 im gesamten Stadtgebiet.

Der Neuerlass der Verordnung war nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom Juni 2018 notwendig geworden. Ein Mietervereins-Mitglied aus Ottensen hatte geklagt, weil sein Vermieter eine zu hohe Miete verlangte. Das Landgericht wies die Klage jedoch ab und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz. Nach Ansicht der Gerichte gelte die Mietpreisbremse in Hamburg nicht, denn der Senat habe es versäumt, bei der Einführung im Juni 2015 die dazugehörige Begründung zu veröffentlichen – so wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, bedauerte das Urteil des Landgerichts, entschuldigte sich bei Hamburgs Mietern und kündigte den nun erfolgten Neuerlass an.

Durch die wiederhergestellte Rechtssicherzeit können sich Mieter auf die Mietpreisbremse berufen, wenn sie eine zu hohe Miete rügen möchten, vorausgesetzt sie haben ihren Mietvertrag nach dem 3. Juli 2018 – dem Tag des Neuerlasses – unterschrieben. Für Mieter mit älteren Mietverträgen herrscht weiterhin Rechtsunsicherheit. Zwar hat das Landgericht nur in einem Einzelfall entschieden. Zu erwarten ist jedoch, dass Amtsgerichte diesem Urteil folgen werden.

Mit der Mietpreisbremse hat der Gesetzgeber den Ländern ein wohnungspolitisches Instrument an die Hand gegeben, das den Anstieg der Mieten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten drosseln soll, um die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu gewährleisten. Bei Neuvermietung ist eine Miete auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Für den Erlass der Verordnung, an die sich Vermieter halten müssen, bedarf es jedoch einer ausführlichen Analyse des jeweiligen Wohnungsmarkts.

Wie dramatisch die Situation in Hamburg ist, schildert die Stadtentwicklungsbehörde in der aktualisierten Begründung, die Interessierte hier zum Nachlesen finden. So sind die Angebotsmieten in fast allen Stadtteilen zwischen 2007 und 2017 sehr stark gestiegen: Wilhelmsburg führt die Liste mit 62 Prozent an, gefolgt von St. Pauli (48 Prozent), Borgfelde/Hamm/Horn (45 Prozent), Lokstedt/Stellingen (44 Prozent) und Barmbek (43 Prozent). Vor dem Hintergrund des enormen Mietenanstiegs, insbesondere in den sogenannten B-Lagen, bedauert Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, dass der Senat die Verordnung jetzt erst nachgebessert hat. „Entgegen allen Unkenrufen der Wohnungswirtschaft in 2015 zeigt die aktualisierte Begründung, dass der Erlass der Mietpreisbremse zurecht für das gesamte Stadtgebiet erfolgt ist“, betont Chychla.

Spätestens jetzt sollte kein Mieter den Mietpreis bei Vertragsabschluss ungeprüft lassen. Der Mieterverein zu Hamburg bietet hierfür einen kostenlosen Online-Check an, der einen ersten Hinweis darauf gibt, dass die Miethöhe nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Hier gelangen Sie zum

Wie lang ist die Kündigungsfrist für meine Wohnung? Kann ich nächsten Monat bereits ausziehen? Mit dem neuen Online-Check „Kündigung durch Mieter“ können Nutzer schnell und einfach klären, ob sie ihren Mietvertrag zum gewünschten Termin kündigen können. Dem Nutzer des Checks wird mit einem verständlichen Frage-Antwort-Dialog die Rechtslage bei einer Kündigung erklärt und er erhält weitere Tipps und Informationen. Dabei benötigt der Nutzer lediglich seinen Mietvertrag, um relevante Informationen nachschauen zu können, und etwa fünf bis zehn Minuten Zeit.

Der Mieterverein zu Hamburg bietet mit der aktuellen Neuentwicklung „Kündigung durch Mieter“ insgesamt 14 Online-Checks an. Die kostenlosen Anwendungen zu allen relevanten Mieterthemen helfen Hamburgs Mieterinnen und Mieter etwa dabei, Betriebskostenabrechnungen oder Mieterhöhungen auf Unstimmigkeiten zu prüfen und ihr Vorgehen bei Wohnungsmängeln zu klären.

Wichtig: Die Online-Checks bieten eine erste Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

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