Ausgelassen Silvester feiern – auch in der Mietwohnung?
Vor der Tür knallen die Böller und Raketen, in vielen Wohnungen wird gefeiert: Silvester kann es drinnen wie draußen ganz schön laut werden! Doch wie sehr dürfen es Mieter zum Jahreswechsel „krachen“ lassen?
Vor der Tür knallen die Böller und Raketen, in vielen Wohnungen wird gefeiert: Silvester kann es drinnen wie draußen ganz schön laut werden! Doch wie sehr dürfen es Mieter zum Jahreswechsel „krachen“ lassen? „Auch an Silvester bleibt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern bestehen“, sagt Siegmund Chychla, Vorsitzender des MIETERVEREIN ZU HAMBURG. Außerdem ist die Nachtruhe auch an Silvester grundsätzlich ab 22 Uhr einzuhalten. Weil jedoch das Feiern in dieser Nacht zum Brauchtum gehört, gibt es eine erhöhte Toleranzgrenze.
Es empfiehlt sich, Nachbarn im Vorfeld über mögliche Partypläne zu informieren. So lässt sich mancher Ärger vermeiden. Für den Haussegen hilfreich ist auch, es mit dem Feiern nicht zu übertreiben. „Mieter, die Wert darauf legen, das neue Jahr mit extremen Lärm oder ohrenbetäubender Musik zu begrüßen, sollten dies am besten nicht in ihrer Wohnung planen“, rät Chychla.
Auch beim Böllern ist Rücksicht gefragt. „Wer Feuerwerkskörper zündet, muss darauf achten, keinen Personen- oder Sachschaden anzurichten“, mahnt Chychla. In der Silvesternacht ist es ratsam, alle Fenster, Dachluken, Balkon- und Terrassentüren geschlossen zu halten und brennbare Gegenstände vom Balkon zu entfernen.
Die Tipps des MIETERVEREIN ZU HAMBURG für den sicheren Start ins neue Jahr:
- Niemals Raketen und Böller im Treppenhaus, im Hauseingang oder auf dem Balkon abfeuern!
- Achtung: Immer damit rechnen, dass Raketen und Böller auch fehlgehen können! Es muss ausreichend Platz vorhanden sein.
- Feuerwerkskörper nur in der Zeit vom 31. Dezember 18 Uhr bis zum 1. Januar 1 Uhr abbrennen. Diese Zeiten gelten im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße!
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