Fünf Kündigungen abgewehrt
Mieterverein unterstützt langjährigen Mieter
Thomas Lücking lebt seit vielen Jahren in einem schönen Altbau in Fuhlsbüttel. Doch seitdem das Haus neue Eigentümer hat, ist es vorbei mit dem Frieden. Inzwischen haben ihm die neuen Vermieter schon fünf Mal gekündigt. Alle Kündigungen konnten mithilfe des Mietervereins abgewiesen werden.


Mieter fühlt sich als Mobbingopfer
Die Rübenhofstraße in Fuhlsbüttel: kaum Autoverkehr, wenig Fußgänger, viele Altbauwohnungen – hier ließe es sich ruhig wohnen. Thomas Lücking (54) lebt seit seinem zweiten Lebensjahr hier, lange Zeit mit seinen Eltern, und in Frieden mit den Nachbarn. Doch seit dem Tod der Vermieterin im Jahr 2015 veränderte sich alles. Der hellhörige Altbau aus dem Jahr 1912 mit seinen sechs Mietwohnungen wechselte mehrfach den Eigentümer, neue Mieter zogen ein. Mit der Ruhe war es bald vorbei. 2019 kaufte die Wenckstern GmbH das Haus. Bald darauf wurde der 54-Jährige mit Kündigungen von Seiten der neuen Eigentümer überzogen.
„Es gab mehrere fristlose Kündigungen, unter anderem wegen angeblicher Störung des Hausfriedens“, schildert Thomas Lücking. Insgesamt fünf Mal kündigten die neuen Vermieter ihm. Alle Kündigungen konnten mithilfe des Mietervereins abgewiesen werden. Unter anderem forderten die Neueigentümer eine Mieterhöhung von 80 Euro, drohten wieder mit Kündigung. „Es wurde zum Beispiel behauptet, die Wohnung habe 95 Quadratmeter, tatsächlich sind es aber nur 87 Quadratmeter“, berichtet Lücking. Auch dieses Vorgehen konnte durch den Mieterverein abgeschmettert werden.
„Dann gab es noch eine Teilkündigung meines Dachbodens, damit hatte ich mich einverstanden erklärt, weil ich hoffte, nun Ruhe vor den Kündigungen zu haben.“ Der Dachboden wurde daraufhin zur Wohnung ausgebaut und zum marktüblichen Preis zum Kauf angeboten. Ruhe hatte Lücking dennoch nicht. Im Sommer 2021 kaufte ein Unternehmer das Haus und übernahm das Kündigungsverfahren von der Wenckstern GmbH. Es folgte eine neuerliche Kündigung wegen angeblich nicht gezahlter Mieten. Tatsächlich überwies Lücking die Mieten weiter auf das Konto der Wenckstern GmbH, zumal sich der neue Eigentümer ihm gegenüber nicht erklärt hatte. Auch diese Kündigung konnte abgewiesen werden. Für eine Stellungnahme war der neue Eigentümer nicht zu erreichen.
Er hätte durchaus Vorteile von einem frühzeitigen Auszug Lückings, der derzeit rund 600 Euro Warmmiete zahlt, da die unrenovierte Altbauwohnung offiziell über keine Heizung verfügt und somit nicht im Mietenspiegel erfasst ist. Lückings Vater ließ vor Jahren lediglich eine Nachtspeicherheizung einbauen. Der Eigentümer könnte bei einer Neuvermietung bei der jetzigen Marktlage gut und gerne das Doppelte verlangen. Darüber hinaus ließe sich eine leerstehende Wohnung auf dem Immobilienmarkt besser verkaufen als eine mit Mieter.
Schließlich kam es im Juli 2022 zum Prozess vor dem Amtsgericht. Die Gegenseite argumentierte, Lücking habe den „Hausfrieden gestört“. Als Beweis wurden Protokolle der über ihm wohnenden Mieterfamilie angeführt. Diese behaupteten, Lücking habe mehrfach mit einem Besenstiel gegen die Zimmerdecke geklopft. Der so Beschuldigte weist die Vorwürfe zurück. Seit Einzug der neuen Nachbarn habe es „Kindergeschrei und Hundegebell gegeben, nächtliche Ruhestörung durch lautes Poltern und es gab Handwerkergeräusche auch in Ruhezeiten, das scheint dem Gericht aber völlig egal zu sein“, berichtet Lücking weiter. Vielmehr sei er auch mehrfach von Vater und Sohn der Familie bedroht worden.
Doch das Gericht folgte den Aussagen der Nachbarn und gab dem Vermieter recht. Lücking ging in Berufung. Das Berufungsverfahren fand kürzlich vor dem Landgericht Hamburg statt. Der Anwalt von Lücking erklärte: „Mein Mandant fühlt sich als Mobbingopfer.“ Der Richter bot einen Vergleich an und räumte beiden Seiten einen Monat Bedenkzeit ein. Lücking will auf jeden Fall dort wohnen bleiben, wo er aufgewachsen ist, kämpft um seine Wohnung. Vom Mieterverein fühlt er sich gut beraten und vertreten: „Ich habe von dort volle Unterstützung bekommen.“
Wie sollten sich Mieter verhalten, wenn sich ein Konflikt mit den Nachbarn anbahnt? Könnte eine Mediation, also ein Vermittlungsgespräch mit einer neutralen Person, den Konflikt entschärfen? Dazu erklärte Dr. Lisa Rödel vom Mieterverein zu Hamburg: „Vor der Einschaltung eines Mediators sollte abgeklärt werden, inwieweit auf beiden Seiten eine grundsätzliche Einigungsbereitschaft besteht.“ Bei einer Abmahnung, wie im vorliegenden Fall, sei es darüber hinaus „ratsam, dass der Mieter frühzeitig, gegebenenfalls mithilfe eines Rechtsbeistands, den Dialog mit dem Vermieter sucht“. Weiterhin könne „eine Gegendarstellung, die der Mieterakte hinzugefügt wird, hilfreich sein“. Dr. Lisa Rödel: „Der Vermieter muss eine Abmahnung allerdings nicht zurücknehmen. Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass eine unberechtigte Abmahnung den Mieter nicht in seinen Rechten verletzt. Sollte der Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich kündigen, muss er jedoch auch das abgemahnte Verhalten insgesamt beweisen.“
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