Mietpreisbremse
Der Mietpreisbremse-Check des Mieterverein zu Hamburg
Zahlen Sie zu viel Miete für Ihre Wohnung? Jetzt bequem online prüfen und bares Geld sparen!
Sie erhalten Ihr individuelles Ergebnis direkt im Anschluss zum Herunterladen.
Der Mietpreisbremse-Check des Mieterverein zu Hamburg steht allen Hamburger Mieterinnen und Mietern (Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern) zur Verfügung!

Seit August 2018 gilt im gesamten Hamburger Stadtgebiet bei Wiedervermietung die Mietpreisbremse. Der Hamburger Senat hat die erforderliche Landesverordnung bis zum 30. Juni 2025 erlassen. Wer einen neuen Mietvertrag abschließt, sollte daher prüfen, ob die vereinbarte Miete noch im Rahmen der vorgegebenen Obergrenze liegt. Der Vermieter darf als zulässige Miete höchsten die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent fordern.
Die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung ist die Miete, die üblicherweise für eine Wohnung vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in der Gemeinde gezahlt wird. Maßgeblich zur Begründung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist für die meisten Hamburger Wohnungen der Hamburger Mietenspiegel.
Alle wichtigen Informationen zu dem Thema Mietpreisbremse können Sie unserem Info-Blatt entnehmen. Welche Miete darf der Vermieter bei einer Wiedervermietung der Wohnung verlangen? Wir erläutern die wichtigsten Ausnahmen und benennen Berechnungsbeispiele.
Mietpreis-Check
Nutzen Sie unseren Online-Service zur Mietpreisbremse und machen Sie den Mietpreis-Check! Ein interaktiver Frage/Antwort-Dialog leitet Sie schrittweise durch das Programm. Sie erhalten umgehend die Rückmeldung über die eventuell zu viel gezahlte Miete. Eine Rückforderung kann nur ab dem Zeitpunkt einer entsprechenden Rüge geltend gemacht werden - schnelles Handeln ist deshalb sinnvoll.