Mietenspiegel

Der Hamburger Mietenspiegel

Ortsübliche Vergleichsmiete

Der Hamburger Mietenspiegel wird alle zwei Jahre von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt herausgegeben. Der aktuelle Hamburger Mietenspiegel gibt die am 1. Mai 2023 gezahlten Mieten wieder. Der Mietenspiegel besteht aus einer Tabelle mit den aktuellen Werten und einem erläuternden Begleittext. Die Tabelle und das  Wohnlagenverzeichnis für Hamburg finden Sie unten als PDF-Datei zum Herunterladen.

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Hamburger Mietenspiegel 2023

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Wohnlagenverzeichnis für Hamburg (2023)

Ortsübliche Vergleichsmiete in Hamburg

Der Hamburger Mietenspiegel ist nach herrschender Rechtsprechung die zuverlässigste Erkenntnisquelle für die ortsübliche Miete der von ihm erfassten Wohnungen. Vorsicht ist deshalb immer geboten, wenn eine Mieterhöhung mit Vergleichsmieten oder mit einem Sachverständigen-Gutachten begründet wird. Oft geschieht das, wenn eine höhere Miete verlangt wird, als die nach dem Mietenspiegel ortsübliche.
Da der Hamburger Mietenspiegel ein so genannter qualifizierter Mietenspiegel ist, muss der/die Vermieter:in, auch wenn er/sie sich auf ein anderes Begründungsmittel stützt, zumindest das für die Wohnung einschlägige Mietspiegelfeld benennen.
Bei der Anwendung des Mietenspiegels soll nicht schematisch vorgegangen werden. Vor- und Nachteile der Wohnung sind durch angemessene Zu- und Abschläge auf den Mittelwert zu berücksichtigen.
Um den richtigen Wert für die jeweilige Wohnung zu finden, sind die Baualtersklasse und die Ausstattung der Wohnung maßgeblich. Besonders wichtig ist bei älteren Wohnungen, ob die Wohnung vermieterseitig mit einem Bad und mit einer Sammelheizung ausgestattet ist.
Bad: Nach den Erläuterungen zum Hamburger Mietenspiegel ist unter einem Bad „ein Wannen- oder Duschbad in einem besonderen Raum (mit oder ohne WC) zu verstehen. Ein Bad wird in der Regel dann einen geringeren Mietwert haben, wenn genügender Raum zum An- und Auskleiden sowie ein Waschbecken fehlen.“
Sammelheizung: Eine Sammelheizung („Zentralheizung“) im Sinne des Hamburger Mietenspiegels ist vorhanden, wenn keine Brennstoffbefüllung von Hand erfolgt und die vorhandenen Heizkörper alle Räume der Wohnung angemessen erwärmen. Dies ist nicht der Fall, wenn einzelne unbeheizbare Räume nicht genügend Wärme aus den beheizten Räumen beziehen.
Bei Mieterhöhungen gleichgestellt sind Elektroheizungen, Gas-Etagenheizungen und Gas-Einzelöfen, wobei der Mietwert – insbesondere bei Nachtspeicher-Heizungen – geringer sein kann als bei einer echten Zentralheizung. Eine Nachtspeicherheizung bietet deutlich weniger Komfort. Sie muss rechtzeitig aufgeladen werden und ist im Einsatz daher nicht so flexibel wie andere Zentralheizungen. Zudem ist der Platzbedarf höher.

Nutzen Sie unseren Online-Service zur Mieterhöhung und machen Sie den Mieterhöhung-Check! Ein interaktiver Frage/Antwort-Dialog leitet Sie schrittweise durch das Programm. Unser Bericht liefert Ihnen eine erste Orientierung, ob die geforderte Mieterhöhung gerechtfertigt ist.

Mietenentwicklung seit 1995

Die Mietenentwicklung anhand der Mietenspiegel seit 1995 stellt sich wie folgt dar:

Mietenspiegel 2023:

Anstieg gegenüber 2021: 5,8 %. Durchschnittsmiete nettokalt: 9,83 €/m²

Mietenspiegel 2021:

Anstieg gegenüber 2019: 7,3 %. Durchschnittsmiete nettokalt: 9,29 €/m²

Mietenspiegel 2019:

Anstieg gegenüber 2017: 2,6 %. Durchschnittsmiete nettokalt: 8,66 €/m²

Mietenspiegel 2017:

Anstieg gegenüber 2015: 5,2 %. Durchschnittsmiete nettokalt: 8,44 €/m²

Mietenspiegel 2015:

Anstieg gegenüber 2013: 6,1 %. Durchschnittsmiete nettokalt: 8,02 €/m²

Mietenspiegel 2013:

Anstieg gegenüber 2011: 5,7 %. Durchschnittsmiete nettokalt: 7,56 €/m²

Mietenspiegel 2011:

Anstieg gegenüber 2009: 5,8 %. Durchschnittsmiete nettokalt: 7,15 €/m²

Mietenspiegel 2009:

Anstieg gegenüber 2007: 3,6 %. Durchschnittsmiete nettokalt: 6,76 €/m²

Mietenspiegel 2007:

Anstieg gegenüber 2005: 4,3 %. Durchschnittsmiete nettokalt: 6,53 €/m²

Mietenspiegel 2005:

Anstieg gegenüber 2003: 2,1 %. Durchschnittsmiete nettokalt: 6,26 €/m²

Mietenspiegel 2003:

Anstieg gegenüber 2001: 5,1 %. Durchschnittsmiete nettokalt: 6,13 €/m²

Mietenspiegel 2001:

Anstieg gegenüber 1999: 2,3 %. Durchschnittsmiete nettokalt: 5,83 €/m²

Mietenspiegel 1999:

Rückgang gegenüber 1997 (gewichtet): 1 %. Durchschnittsmiete nettokalt: 5,70 €/m²

Mietenspiegel 1997:

Anstieg gegenüber 1995: 3,2 %. Durchschnittsmiete nettokalt: 5,77 €/m²

Mietenspiegel 1995:

Durchschnittsmiete nettokalt: 5,59 €/m²

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Das ist der Mieterverein zu Hamburg

Wir vertreten die Interessen von Hamburgs Mieter:innen

Der Mieterverein zu Hamburg ist mit 78.000 Mitgliedshaushalten der bei weitem größte Mieterverein der Hansestadt. Die Hauptaufgaben des Mietervereins zu Hamburg sind:

  • die Vertretung der wohnungspolitischen Belange der Hamburger Mieter:innen
  • die Interessenvertretung seiner Mitglieder in Miet- und Wohnungsangelegenheiten
  • das allgemeine Informieren der Mieter:innen zum Mieten und Wohnen in Hamburg

Dem einzelnen Mitglied stehen wir bei allen rechtlichen Fragen rund um die Mietwohnung mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung erfolgt durch Juristen, die auf das Mietrecht spezialisiert sind. Ergänzend sind alle Mitglieder durch eine Rechtsschutzversicherung für den Fall von Mietprozessen abgesichert.
Vorstandsvorsitzender ist Rechtsanwalt Dr. Rolf Bosse, der auch zugleich Geschäftsführer ist. Zudem gehört Dr. Rolf Bosse dem Beirat des Deutschen Mieterbundes an. Stellvertretende Vorsitzende ist Rechtsanwältin Marielle Eifler.

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