Das Mieterlexikon, Ausgabe 2020/2021, ist in komplett überarbeiteter Neuauflage erschienen. Die neuste Gesetzgebung und aktuelle Rechtsprechung in leicht verständlicher Form: für jeden Mieter „ein Muss“.

Lage und Größe von Balkonen sind häufig Thema bei Mieterhöhungsbegehren des Vermieters. Schließlich variiert die Berücksichtigung der Balkonfläche zwischen 25 und 50%. Aber viele Mieter fragen sich auch, wie sie ihren Balkon nutzen dürfen und ob der Vermieter hier mitreden darf.

Zieht Zigarettenqualm in eine Nachbarwohnung, kann dies erheblich stören. Was müssen Mieter hinnehmen und welche Pflichten treffen den Vermieter zur Abwendung der Störung?

Viele freuen sich, mit den ersten Sonnenstrahlen den Balkon oder Garten endlich nutzen zu können. Aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie planen viele Mieter bereits den Urlaub zu Hause. Doch worauf müssen Mieter achten beim Thema Balkonbepflanzung?

Für viele Mieter bedeuten die derzeit geltenden Einschränkungen, dass die Haushalte mit einem deutlich geringeren Monatseinkommen rechnen müssen. Daher hat der Gesetzgeber kurzfristig Regelungen im Miet- und Sozialrecht erlassen, um Mietern schnell und unbürokratisch zu helfen, die durch die Corona-Pandemie nicht in der Lage sind, ihre Mieten zu bezahlen.

In Ausnahmefällen darf der Vermieter den Heizkostenverbrauch der Mieter schätzen. Werden mehr als 25 Prozent der Wohnfläche des Hauses geschätzt, müssen die Heizkosten nach der Wohnfläche verteilt werden mit der Folge, dass der Mieter dann das Recht hat, seinen Heizkostenanteil um 15 Prozent zu kürzen.

Bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete kommt es neben dem geforderten Quadratmeterpreis vor allem auf die Wohnungsgröße an. Entscheidend ist die tatsächliche Wohnfläche.

Während es draußen immer kälter wird, fragen sich viele Mieterinnen und Mieter, wie sie richtig heizen sollen. Damit Sie es sich im Warmen gemütlich machen können, ohne bei der Jahresabrechnung zu tief in die Tasche greifen zu müssen, haben wir diese Tipps für Sie zusammengestellt.

In Mehrfamilienhäusern geht es nie ganz ohne Geräusche zu. Meist wird störender Lärm jedoch nicht bewusst, sondern aus Gedankenlosigkeit verursacht. Damit der Haussegen nicht schief hängt, raten wir zu einem klärenden Gespräch. Mit unseren Tipps vermeiden Sie Konflikte mit Ihren Nachbarn.

Wer nach seinem Urlaub feststellen muss, dass Einbrecher in der Wohnung waren, muss sich nicht nur mit dem Schreck, sondern auch mit der Versicherung und dem Vermieter auseinandersetzen.