29.06.2018
Mit seinem aktuellen Urteil zur Betriebskostenabrechnung ändert der Bundesgerichtshof seine mehr als zehn Jahre alte Rechtsprechung. Nach dem neuen Urteil ist für die Abrechnung ausschließlich die tatsächliche und nicht die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche maßgeblich.
14.06.2018
Die beklagten Wohnungseigentümer in einem Gebäude aus dem Jahr 1990 ließen bei einer kompletten Badsanierung 2012 den Estrich entfernen und eine Fußbodenheizung einbauen. Der Kläger, Eigentümer der darunterliegenden Wohnung, behauptete, dass sich der Schallschutz durch diese umfassende Maßnahme erheblich verschlechtert habe.
13.06.2018
Der Vermieter ist Eigentümer eines Hauses in München. Der Winterdienst für den Gehweg vor dem Grundstück liegt bei der Stadt. Der Lebensgefährte der Mieterin stürzte beim Verlassen des Hauses auf einem schmalen, nicht geräumten Streifen des öffentlichen Gehwegs im Bereich des Grundstückseingangs.
13.06.2018
Die Mieterin wohnte gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten in der Wohnung. Nach ihrem Tod machte dieser von seinem gesetzlichen Eintrittsrecht Gebrauch. Daraufhin kündigte der Vermieter das Mietverhältnis.
13.06.2018
Der Vermieter verlangte nach Mietende vom Mieter Schadenersatz in Höhe von 5.171 Euro, weil dieser für verschiedene Beschädigungen in der Wohnung verantwortlich sei. Eine Frist zur Beseitigung der Schäden hatte er zuvor nicht gesetzt.
18.05.2018
Der Vermieter machte eine Mieterhöhung unter Bezugnahme auf die im Mietvertrag vereinbarte Indexmiete mit der Begründung geltend, dass der Verbraucherpreisindex seit Mietvertragsbeginn von 94,2 auf 106,1 Punkte gestiegen sei.
04.04.2018
Bundesgerichtshof bestätigt Urteile der Vorinstanzen und weist Schadensersatzklage einer Vermieterin ab. Diese hatte sich erst zehn Monate nach Rückgabe der Wohnung an ihre ehemalige Mieterin wegen einer angeblichen Verschlechterung der Mietsache gewandt.
16.03.2018
BGH hebt Urteil der Vorinstanzen auf. Kommentar des Mietervereins: Die zutreffende Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung. Die Darlegungs- und Beweispflicht liegt grundsätzlich bei demjenigen, der eine Forderung erhebt.
12.02.2018
Ein Vermieter plante sein Gebäude zugunsten einer Erweiterung des benachbarten Modehauses abzureißen und kündigte seinen Mietern. Der Bundesgerichtshof hielt die Kündigungen für unwirksam.
30.01.2018
Der Bundesgerichtshof verneint einen Rückzahlungsanspruch, da die Mieterhöhung auf Basis der Regelungen im öffentlich geförderten Wohnraum rechtmäßig gewesen und auch nicht treuwidrig erhoben worden sei.