Die Entscheidung des BGH verdeutlicht einmal mehr, dass Mieter jede Mieterhöhung überprüfen lassen sollten. In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt muss außerdem zeitnah nach Mietvertragsbeginn überprüft werden, ob die Vorschriften der Mietpreisbremse eingehalten worden sind.

Der BGH macht auch mit dieser Entscheidung erneut deutlich, dass bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs jeweils eine umfassende Abwägung der Interessenlage des Vermieters auf Herausgabe der Wohnung mit den Interessen der Mieter hinsichtlich der weiteren Fortsetzung des Mietverhältnisses zu erfolgen hat.

Der Vermieter kündigte wegen rückständiger Mieten das Mietverhältnis gegenüber dem Mieter fristlos und hilfsweise auch fristgemäß. Diese beiden Kündigungen wiederholte der Vermieter auch im daraufhin erfolgten Räumungsprozess.

Nach Kündigung wegen Eigenbedarfs entschied der BGH zugunsten des Vermieters. Die nicht überraschende Entscheidung macht deutlich, dass Mieter sich gegenüber der Vermieterseite nicht zu früh und insbesondere nicht ohne zuvor eingeholten Rechtsrat äußern sollten.

Vermieter dürfen Kosten für das Sortieren von falsch eingeworfenem Müll an Bewohnern über die Betriebskostenabrechnung als Teil der Müllkosten weitergeben, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs lassen sich im vorliegenden Fall die Auswirkungen eines erzwungenen Umzugs lediglich durch eine gutachterliche Bewertung durch einen Neurologen sachgerecht klären.

Verstößt ein Vermieter bei der Höhe einer Staffelmiete gegen die Mietpreisbremse, reicht eine Rüge. Mieter müssen nicht für jede weitere Mietstaffel erneut rügen, so der Bundesgerichtshof.

Die allgemeine Verjährungsregelung sei aufgrund der im Mietrecht bei Mietende geltenden sechsmonatigen Verjährung nicht anwendbar, so der Bundesgerichtshof.

Bundesgerichtshof: Der Anspruch sei ohne eine im Mietvertrag enthaltene ausdrückliche Regelung grundsätzlich nicht gegeben.

Bundesgerichtshof hält erneutes Erhöhungsbegehren für nicht notwendig. Vermieter kann die Mieterhöhung nachträglich reduzieren.