Politik für Mieter
Die Forderungen der Mieterorganisation
Der Mieterverein zu Hamburg stellt folgende Forderungen an den Hamburger Senat:
- Die „Wachsende Stadt“ mit über 25.000 Neubürgern seit 2005 erfordert verstärkten Wohnungsneubau. Jährlich sind 6.000 bis 8.000 Wohnungen zu errichten, davon mindestens ein Drittel durch öffentliche Förderung (Sozialwohnungen).
- Verkäufe und vorzeitige Ablösung öffentlicher Mittel darf es im städtischen Wohnungsbestand nicht geben.
- Für Mieter wichtige Versorgungsunternehmen (u. a. Stadtreinigung und Hamburg-Wasser) müssen in städtischer Hand bleiben.
- Der Senat muss einen Wohnungsbaubeauftragten berufen, der den Wohnungsneubau unter Berücksichtigung der Anwohnerinteressen koordiniert und fördert.
- Die Aufwertung von Stadtteilen darf nicht zur Verdrängung alteingesessener Mieter führen.
- Der Senat muss seinen Einfluss im Bundesrat geltend machen,
- dass der Wohnungsbau in Hamburg als Ballungsraum und „Gebiet mit gefährdeter Wohnungsversorgung“ durch gezielten Einsatz von Fördermitteln belebt wird,
- dass durch eine gesetzliche Regelung (früher § 5 Wirtschaftsstrafgesetz) die Neuvermietungsmieten auf 20 Prozent über der Vergleichsmiete begrenzt werden,
- dass eine Kündigung wegen Hinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Wohnung im Falle des Eigentümerwechsels für mindestens 10 Jahre ausgeschlossen wird,
- dass Mieterhöhungen nach energetischer Gebäudemodernisierung in angemessenem Verhältnis zu Energieeinsparungen liegen müssen.
Beschlossen am 26. November 2009