Politik für Mieter

Die Forderungen der Mieterorganisation
Rathaus Hamburg

Der Mieterverein zu Hamburg stellt folgende Forderungen an den Hamburger Senat:

  1. Die „Wachsende Stadt“ mit über 25.000 Neubürgern seit 2005 erfordert verstärkten Wohnungsneubau. Jährlich sind 6.000 bis 8.000 Wohnungen zu errichten, davon mindestens ein Drittel durch öffentliche Förderung (Sozialwohnungen).
  2. Verkäufe und vorzeitige Ablösung öffentlicher Mittel darf es im städtischen Wohnungsbestand nicht geben.
  3. Für Mieter wichtige Versorgungsunternehmen (u. a. Stadtreinigung und Hamburg-Wasser) müssen in städtischer Hand bleiben.
  4. Der Senat muss einen Wohnungsbaubeauftragten berufen, der den Wohnungsneubau unter Berücksichtigung der Anwohnerinteressen koordiniert und fördert.
  5. Die Aufwertung von Stadtteilen darf nicht zur Verdrängung alteingesessener Mieter führen.
  6. Der Senat muss seinen Einfluss im Bundesrat geltend machen,
    • dass der Wohnungsbau in Hamburg als Ballungsraum und „Gebiet mit gefährdeter Wohnungsversorgung“ durch gezielten Einsatz von Fördermitteln belebt wird,
    • dass durch eine gesetzliche Regelung (früher § 5 Wirtschaftsstrafgesetz) die Neuvermietungsmieten auf 20 Prozent über der Vergleichsmiete begrenzt werden,
    • dass eine Kündigung wegen Hinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Wohnung im Falle des Eigentümerwechsels für mindestens 10 Jahre ausgeschlossen wird,
    • dass Mieterhöhungen nach energetischer Gebäudemodernisierung in angemessenem Verhältnis zu Energieeinsparungen liegen müssen.

Beschlossen am 26. November 2009