Eigenbedarf für die Nichte

01.02.2010

Vermieter können eine Eigenbedarfs-Kündigung zugunsten einer Nichte (oder eines Neffen) geltend machen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 27.1.2010. Der Mieterverein warnt vor Missbrauch dieser Kündigungsmöglichkeit. Vorsitzender Dr. Eckard Pahlke: „Das Urteil stellt eine unnötige Ausweitung der Vermieterrechte dar und verleitet dazu, Mieter mit Hilfe entfernter Verwandter loszuwerden.

Der Mieterverein zu Hamburg rät:

  • Jede Kündigung sollte genau geprüft werden.
  • Der angebliche Eigenbedarf muss nachvollziehbar begründet sein.
  • Die Person, für die die Wohnung beansprucht wird, muss genannt und ihre derzeitige Wohnsituation geschildert sein.
  • Bei voraufgegangenen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter (z. B. wegen Mieterhöhung oder Mieteminderung) müssen die Alarmglocken schrillen.
  • In besonderen Härtefällen (Gebrechlichkeit, schwere Krankheit, aber auch vorübergehende Verhinderung an einem Umzug) kann Widerspruch erhoben und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt werden.
  • Eine Beratung beim Mieterverein ist unbedingt ratsam, um die Berechtigung der Kündigung und die Chancen eines Widerspruchs abschätzen zu können.

Weiter Einzelheiten können Sie unserer Ratgeberseite und den Merkblättern zum Thema Kündigung entnehmen.

Zurück