Makler
Einführung
Eine Gebühr kann der Hausmakler nur verlangen, wenn durch seine Vermittlung ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Der Mieter muss die Maklergebühr (Courtage) aber nur dann tragen, wenn dies vereinbart wurde. Der Makler darf in bestimmten Fällen keine Gebühr verlangen, insbesondere wenn er mit dem Vermieter wirtschaftlich verflochten ist oder selbst der Eigentümer, Verwalter oder Mieter der Wohnung ist. Einen solchen Fall hat das Landgericht Hamburg zugunsten des Mieters entschieden, der die gezahlte Courtage zurückverlangte.
Die Maklergebühr (Courtage) wird nicht nur fällig, wenn der Makler den Mietvertrag selbst vermittelt, sondern es genügt, wenn er die Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrags nachgewiesen hat. Die Courtage darf höchstens das Zweifache einer Monatsmiete zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Mietnebenkosten (Betriebs- und Heizkosten), über die der Vermieter abzurechnen hat, bleiben unberücksichtigt. Vorschüsse darf der Makler nicht nehmen. Nähere Einzelheiten regelt das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG).
Bei der Vermietung von Eigentumswohnungen stellt sich oft die Frage, ob der Makler, der zugleich der Verwalter des Wohnungseigentums ist, für die Vermietung einer Wohnung eine Courtage beanspruchen kann. Dazu siehe das Stichwort Maklercourtage – WEG-Verwalter.
Urteile und Tipps zum Thema Makler
Anschrifts-Auskunftsanspruch
Hat der Mieter beim Vertragsschluss nicht die Anschrift des Vermieters erfahren, so ist der den Mietvertrag vermittelnde Makler verpflichtet, die Anschrift zu nennen.
Fragebögen
Manche Vermieter sind bei der Auswahl ihrer Mieter zu neugierig. Aber man muss nicht alles preisgeben. Grundsatz: Das Einkommen darf nicht geschönt werden. Weitere Einzelheiten nennt unser Merkblatt Vermieter-Fragebögen – wo dürfen Mietbewerber flunkern?.
Maklercourtage – Auftrag
Bietet ein Wohnungsvermittler Wohnräume an, ohne dazu einen Auftrag vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten zu haben, so verstößt er zwar gegen § 6 Abs.1 WohnungsvermittlungsG. Dies führt aber nicht dazu, dass der mit dem Wohnungssuchenden geschlossene Maklervertrags nichtig ist (BGH III ZR 113/02, Urteil vom 25.7.2002, WuM 2002, 558). Das bedeutet, dass der Makler bei erfolgreicher Tätigkeit Anspruch auf die vereinbarte Gebühr hat.
Wer einem gewerbsmäßigen Makler einen Suchauftrag erteilt, macht ein Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Maklervertrages. Der Maklerkunde, trägt in diesem Fall die Beweislast für die Behauptung, es sei Unentgeltlichkeit vereinbart worden (BGH, III ZR 96/09, Hinweisbeschluss vom 24.9.2009).
Maklercourtage – Kürzung
Erfüllt der Vermieter seine nach dem Mietvertrag geschuldeten Leistungen mangelhaft, so ist der Mieter nicht berechtigt, deswegen die Maklergebühr zu kürzen (AG Hamburg-Wandsbek, 715 C 30/09, Urteil vom 30.4.2009, ZMR 2009, 774).
Maklercourtage – Vereinbarung
Enthält ein Wohnungsmietvertrag unter „sonstige Vereinbarungen“ eine Klausel, wonach der Mieter sich verpflichtet, eine Vermittlungsgebühr an den vermittelnden Makler zu zahlen, so kann die Klausel überraschend und damit unwirksam sein, AG Hamburg, Urteil vom 15.11.2006.
Maklercourtage – WEG-Verwalter
Der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eingesetzte Verwalter ist grundsätzlich nicht gehindert, eine Courtage für die Vermittlung eines Mietvertrags zu erheben (BGH, III ZR 299/02, Urteil vom 13.3.2003, WuM 2003, 553). Anders, wenn er sich im Interesse des Vermieters über seine wohnungseigentumsrechtlichen, gesetzlichen Verwalterpflichten hinaus um die Wohnung kümmert (LG Kiel, Urteil vom 19.3.1998 – 1 S 271/97, WuM 1999, 586).
Verflechtung von Makler und Vermieter
Branchenübliche Serviceleistungen des Maklers im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Wohnung (Schlüsselübergabe, Entgegennehmen der ersten Miete, Weiterleitung der Kaution u. dgl.) schließen den Provisionsanspruch des Maklers nicht aus (AG Hamburg-Wandsbek, 715 C 30/09, Urteil vom 30.4.2009, ZMR 2009, 774).
Wimmo
Dies Unternehmen (Bugenhagenstr. 5 in 20095 HH, Geschäftsführerin Heike Thartsch) zieht Mietern Geld aus der Tasche, die auf Überlassung von Adressen geeigneter Wohnungen hoffen und dafür eine einmalige Gebühr von 189 € berappen müssen, egal ob sie brauchbare Adressen erhalten oder nicht. Der Mieterverein zu Hamburg hat am 9.5.2009 beim Landgericht Hamburg einen Prozess für neun Wimmo-Kunden gewonnen, die die an Wimmo gezahlten Gebühren zurückverlangten, weil Wimmo kein brauchbares Material lieferte. Wimmo hat hiergegen allerdings Revision eingelegt, so dass nun der Bundesgerichtshof entscheiden muss.